1057/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 28.09.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

und weiterer Abgeordneter

betreffend Heizen muss leistbar sein – Mineralölsteuer auf Heizöl halbieren und CO₂-Bepreisung abschaffen

 

 

Nicht nur an den Zapfsäulen, sondern auch beim Heizöl erreichen die Preise derzeit neue Höhenflüge. Die anhaltenden Eskalationen am Persischen Golf und die Sorgen um die Ölversorgung treiben – unmittelbar vor Beginn der Heizsaison – auch den Heizölpreis in schwindelerregende Höhen. Mitte September kostete ein Liter Heizöl extra leicht in Österreich 1,86 Euro und damit um 80 Prozent mehr als noch vor einem Jahr. Heizölkunden, die noch nicht gekauft haben, wird mittlerweile geraten, auf Frieden bis zum Beginn der Heizsaison zu hoffen oder sich mit Einkäufen in zwei, drei Tranchen „drüberzuretten“.[1]

 

Laut dem Preisvergleichsportal „HeizOel24“ lag der österreichweite Durchschnittspreis am 27. September 2026 bei 188,53 Euro je 100 Liter (bei einer Bestellmenge von 3.000 Litern) und damit um 59,47 Euro je 100 Liter höher als noch vor drei Monaten.[2] Eine Tankfüllung von 3.000 Litern kostet damit derzeit rund 5.660 Euro, um rund 1.800 Euro mehr als noch Ende Juni.

 

Nach wie vor heizen in Österreich rund 440.000 Haushalte mit Heizöl.[3] Für sie – vielfach Familien und Pensionisten, insbesondere im ländlichen Raum – ist diese Preisentwicklung eine enorme Belastung. Heizen ist kein Luxus, sondern ein Grundbedürfnis. Wer im Winter nicht frieren will, muss seinen Tank befüllen, denn ein kurzfristiger Umstieg auf ein anderes Heizsystem ist für die allermeisten Betroffenen weder technisch noch finanziell möglich. Darüber hinaus trifft die Preisexplosion auch zahlreiche Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe, die mit Heizöl heizen und die Mehrkosten letztlich an ihre Kunden weitergeben müssen.

 

Während die Bundesregierung für die Autofahrer Maßnahmen gesetzt hat – die sich angesichts der exorbitant hohen Treibstoffpreise freilich als definitiv unzureichend und ineffizient erweisen –, wurden die Heizölkunden bislang gänzlich im Stich gelassen.

 

Im Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2025 (Band 2: Untergliederungen) wird zu den bisherigen Maßnahmen unter anderem ausgeführt:

 

„Stabilisierung der Treibstoffpreise

[…] Am 25. März 2026 beschloss der Nationalrat in einer Sondersitzung eine bis Jahresende befristete Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen zur Senkung der Mineralölsteuersätze (BGBl. I 12/2026). Weiters beschloss der Nationalrat eine bis Jahresende befristete Verordnungs-ermächtigung für die Bundesregierung zur Begrenzung der Margen bei Diesel und Benzin (BGBl I 13/2026).“[4]

 

Die genannte Verordnungsermächtigung zur Senkung der Mineralölsteuersätze erfasst gemäß § 64 Abs. 1 Mineralölsteuergesetz 2022 (MinStG 2022) jedoch ausschließlich Benzin gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 lit. a und Gasöl gemäß § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a MinStG 2022. Das als Heizöl extra leicht verwendete gekennzeichnete Gasöl gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 MinStG 2022 ist davon nicht umfasst. Auch die Margenbegrenzung betraf ausschließlich Diesel und Benzin.

 

Die am 23. September 2026 von der Bundesregierung angekündigte neue „Spritpreisbremse“, mit der in den Monaten Oktober und November die Mineralölsteuer um 6,7 Cent pro Liter gesenkt und eine Margenbegrenzung um 3,5 Cent pro Liter eingeführt werden soll, betrifft ebenfalls wieder nur Treibstoffe. Finanziert werden soll diese Senkung aus den Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer, die aufgrund der Preissteigerungen beim Sprit anfallen.[5] Für die Heizölkunden ist – ausgerechnet zu Beginn der Heizsaison – hingegen wieder keinerlei Entlastung vorgesehen, obwohl der Finanzminister auch beim Heizöl kräftig an den gestiegenen Preisen mitverdient.

 

Gerade die staatlichen Abgaben sind auch beim Heizöl ein ganz wesentlicher Preisfaktor. Auf jeden Liter Heizöl extra leicht werden 9,8 Cent Mineralölsteuer sowie – bei einem CO2-Preis von 55 Euro je Tonne – rund 15 Cent CO2-Bepreisung eingehoben;[6] auf beides wird zusätzlich noch die 20-prozentige Umsatzsteuer aufgeschlagen. Beim aktuellen Preisniveau fließen damit von jedem Liter Heizöl rund 56 Cent an den Staat. Allein die Umsatzsteuer je Liter ist gegenüber dem Vorjahr um rund 14 Cent gestiegen. Der Staat profitiert somit von den steigenden Preisen, während die Bürger verarmen. Eine echte und spürbare Entlastung kann nur durch eine signifikante Senkung dieser Abgabenlast erfolgen.

 

Dass Heizöl heute derart stark belastet ist, ist das Ergebnis einer bewussten politischen Entscheidung der schwarz-grünen Vorgängerregierung. Die Mineralölsteuer auf Heizöl extra leicht liegt zwar seit Jahren unverändert bei 9,8 Cent pro Liter. Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I, das der Nationalrat am 20. Jänner 2022 in dritter Lesung ausschließlich mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossen hat, wurde jedoch das Nationale Emissionszertifikate-handelsgesetz 2022 und damit eine zusätzliche CO2-Bepreisung eingeführt, die von 30 Euro je Tonne ab Oktober 2022 schrittweise auf 55 Euro je Tonne ab 2025 angehoben wurde.[7] Damit hat sich die spezifische Steuerbelastung auf Heizöl – Mineralölsteuer und CO2-Bepreisung zusammengerechnet – von 9,8 Cent auf rund 25 Cent pro Liter (jeweils zuzüglich Umsatzsteuer) mehr als verdoppelt.

 

Diese Belastung war politisch gewollt und ideologisch motiviert. Die Menschen sollten über den Preis aus ihren Ölheizungen gedrängt werden. In den Erläuterungen zur Regierungsvorlage wird ganz offen als Ziel genannt, dass „insbesondere die Einführung sauberer Antriebs- und Heizformen forciert“ werden solle; außerdem solle „das Ziel verfolgt werden, Verhaltensänderungen der Bevölkerung herbeizuführen“.[8] Bereits im Regierungsprogramm 2020-2024 hatten ÖVP und Grüne einen Stufenplan vereinbart, der ab 2025 den verpflichtenden Tausch von Ölkesseln, die älter als 25 Jahre sind, und spätestens 2035 den Austausch aller Kessel vorsah.[9]

 

Die derzeitige Bundesregierung hat diese Belastung weiter verschärft: Den Klimabonus, mit dem die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bevölkerung zurückfließen sollten, hat sie ab 2025 abgeschafft,[10] die CO2-Bepreisung selbst aber beibehalten. Für die Heizölkunden ist sie damit zu einer reinen Zusatzsteuer geworden.

 

Auch im europäischen Vergleich ist Heizöl in Österreich teuer. Laut dem wöchentlichen Ölpreisbericht der Europäischen Kommission (Weekly Oil Bulletin) lag der Heizölpreis in Österreich mit Stand 21. September 2026 bei 1.884,99 Euro je 1.000 Liter und damit um rund 13 Cent pro Liter über dem gewichteten EU-Durchschnitt von 1.752,17 Euro.[11] In Deutschland lag der durchschnittliche Heizölpreis laut HeizOel24 am 27. September 2026 bei 167,43 Euro je 100 Liter (bei einer Bestellmenge von 3.000 Litern); ein österreichischer Haushalt zahlt für eine Tankfüllung von 3.000 Litern damit derzeit um rund 630 Euro mehr als ein deutscher.[12] Ein Teil dieses Unterschieds ist steuerlich bedingt. Die deutsche Energiesteuer auf Heizöl beträgt 6,135 Cent pro Liter,[13] die österreichische Mineralölsteuer ist mit 9,8 Cent um rund 60 Prozent höher. Zudem liegt die Umsatzsteuer auf Heizöl in Österreich mit 20 Prozent über dem deutschen Satz von 19 Prozent.

 

Das freiheitliche Modell sieht daher auch beim Heizöl vor, die Mineralölsteuer zu halbieren und die CO2-Bepreisung ersatzlos zu streichen. Dies würde zu einer sofortigen Reduktion des Heizölpreises um rund 24 Cent pro Liter führen. Für eine Tankfüllung von 3.000 Litern bedeutet dies eine Ersparnis von rund 700 Euro. Die Halbierung des Mineralölsteuersatzes für Heizöl extra leicht von 98 auf 49 Euro je 1.000 Liter ist auch unionsrechtlich ohne Weiteres zulässig, da der Mindeststeuerbetrag der EU-Energiesteuerrichtlinie für Gasöl als Heizstoff lediglich 21 Euro je 1.000 Liter beträgt. Österreich hebt derzeit also fast das Fünffache dieses Mindestsatzes ein.[14] Im Gegensatz zu den komplizierten Mechanismen der Bundesregierung wäre diese Maßnahme transparent, sofort wirksam und käme direkt bei den Haushalten und Betrieben an, die auf Heizöl angewiesen sind.

 

 

Bedeckungsvorschlag

 

1. Ukraine-Kredit

 

Am 18. Dezember 2025 hat der EU-Gipfel ein 90-Milliarden-Euro-Darlehen an die Ukraine beschlossen – 60 Mrd. für Waffen, 30 Mrd. für den Haushalt Kiews.[15] Österreich haftet über den EU-Beitragsschlüssel (2,65%) mit rund 2,4 Milliarden Euro. Die EU nimmt das Geld an den Kapitalmärkten auf. Österreich muss diesen Milliardenbetrag nicht sofort überweisen, bürgt aber dafür und muss Rücklagen bilden, da eine Rückzahlung der Kreditsumme durch die Ukraine erst erfolgt, wenn Russland in Folge eines Friedensschlusses mit der Ukraine Reparationszahlungen leistet.[16] Bis es so weit ist, wird der Belastungsanteil Österreichs weiter steigen, zumal von einer laufenden jährlichen Belastung in Millionenhöhe als Anteil an den Zinszahlungen zu rechnen ist.

 

Während Familien, Arbeiter und Pensionisten sparen müssen, plädierte Bundeskanzler Stocker auch noch am 19. März 2026 für den Ukrainekredit und betonte, „dass man […] nicht aus innenpolitischen Überlegungen blockieren sollte“.[17] Eine solche Blockade zur Wahrung der vitalen Interessen Österreichs wäre jedoch das Gebot der Stunde, nicht zuletzt, da EU-Kommission und der EU-Ratspräsident Antonio Costa bereits angekündigt haben den Kredit – ungeachtet des Einstimmigkeitsprinzips – „auf die eine oder andere Weise“ auszuzahlen.[18]

 


 

2. NGO-Finanzierung

 

Unbeeindruckt von der Preisentwicklung in Österreich wird immer noch ein riesiger Sumpf aus Vereinen und Organisationen mit Hunderten Millionen Euro Steuergeld gefüttert. Der „kleine Untersuchungsausschuss“[19] zur NGO-Kontrolle prüft sämtliche Zahlungen an Vereine, gemeinnützige GmbHs, Stiftungen oder vergleichbare Gesellschaftsformen als Subventionen oder aufgrund von Leistungsvereinbarungen durch die Bundesministerien sowie die Unternehmen und Einrichtungen des Bundes. Schon der bisherige Prüfungsstand im noch laufenden Ausschuss zeigt, dass im Prüfzeitraum (23.10.2019 bis 23.09.2025) Zahlungen von zumindest 8 Milliarden Euro geleistet wurden.

 

Klar ist: Hier geht es nicht um die tausenden Freiwilligen bei Feuerwehr, Rettung, Sport- und Brauchtumsvereinen. Diese Ehrenamtlichen sind das Herz unserer Gesellschaft und verdienen Respekt und Unterstützung. Gespart werden muss bei jenen Organisationen, die sich als „unabhängige Zivilgesellschaft“ tarnen, in Wahrheit aber mit dem Geld der Steuerzahler ihre eigene ideologische Agenda betreiben und die öffentliche Meinung beeinflussen wollen – ohne echte Kontrolle und Transparenz.

 

3. Asylmigration

 

Die massenhafte Asylzuwanderung seit 2015 hat nicht nur tiefgreifende gesellschaftspolitische Auswirkungen, sondern führt auch zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Republik Österreich, die Länder, Gemeinden und die Sozialversicherungsträger. Die Studie „Ökonomische und fiskalische Effekte der Asyl- und Vertriebenenmigration“[20] von EcoAustria im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds belegt, dass die fiskalischen Auswirkungen der Asylmigration im Betrachtungszeitraum insgesamt deutlich negativ sind und es hier durch einen rigorosen Asylkurs ein enormes Sparpotential gibt.

 

Die Studie weist für die Asylmigration allein im Zeitraum 2015 bis 2025 gesamte öffentliche Mehraufwendungen von 21,637 Milliarden Euro aus. Dem stehen lediglich 12,847 Milliarden Euro an zusätzlichen öffentlichen Einnahmen gegenüber. Daraus ergibt sich ein negativer fiskalischer Saldo von 8,789 Milliarden Euro. Im Durchschnitt entspricht das einem negativen Nettobeitrag von rund 800 Millionen Euro pro Jahr. Besonders aufschlussreich ist die Aufschlüsselung der öffentlichen Aufwendungen nach Ausgabenbereichen:

 

·         Gesundheit..................................................... 3,485 Mrd. Euro

·         Bildung............................................................. 4,417 Mrd. Euro

·         Kinderbetreuung................................................ 898 Mio. Euro

·         Familienleistungen........................................ 1,492 Mrd. Euro

·         Aktive und passive Arbeitsmarktpolitik....... 2,538 Mrd. Euro

·         Bedarfsorientierte Mindestsicherung
bzw. Sozialhilfe.............................................. 3,015 Mrd. Euro

·         Grundversorgung
und sonstige Aufwendungen....................... 5,792 Mrd. Euro

 

Gerade der Bereich Grundversorgung und sonstige Aufwendungen stellt mit fast 5,8 Milliarden Euro den größten Kostenblock dar. Darin enthalten sind insbesondere Ausgaben für Unterbringung, Versorgung, Kinder- und Jugendhilfe, Verfahrenskosten, Transportkosten, Grenzmanagement sowie weitere asylbedingte staatliche Leistungen. Auch die Bildungsausgaben schlagen mit 4,417 Milliarden Euro massiv zu Buche. Dies ist laut Studie eine unmittelbare Folge der besonders jungen Altersstruktur der Asylmigration. Hinzu kommen 3,485 Milliarden Euro im Gesundheitsbereich, 3,015 Milliarden Euro für Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe sowie 2,538 Milliarden Euro für aktive und passive Arbeitsmarktpolitik.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Ausgaben für Vertriebene aus der Ukraine hier gar nicht inkludiert sind. Diese sind noch einmal zusätzlich anzuführen und belaufen sich für den Zeitraum von 2022 bis 2025 auf unfassbare 4,846 Milliarden Euro (Gesundheit: 1.295 Millionen Euro; Bildung: 1.351 Millionen Euro; Kinderbetreuung: 229 Millionen Euro; Familienleistungen: 382 Millionen Euro; Arbeitsmarktpolitik 197 Millionen Euro; Grundversorgung und Sonstiges: 1.390 Millionen Euro).

 

4. Zahlungen ans Ausland und internationale Organisationen

 

Die Republik Österreich hält mit Stand 31. Dezember 2024 erhebliche offene Forderungen gegenüber mehreren Staaten. Laut Antwort des Bundesministers für Finanzen auf die parlamentarische Anfrage betreffend „Schuldenerlässe gegenüber anderen Staaten seit dem Jahr 2000“ (2409/J)[21] betrugen diese Forderungen (Saldo per 31.12.2024) wie folgt:

 

·         Sudan.................................................................. 4.463,2 Mio. €

(davon allein 4.212,5 Mio. € Verzugszinsen)

·         Kuba........................................................................ 481,7 Mio. €

(hiervon 389,6 Mio. € Verzugszinsen)

·         Korea DVR (Nordkorea):..................................... 172,7 Mio. €

·         Irak............................................................................ 78,1 Mio. €

·         Myanmar.................................................................. 59,0 Mio. €

·         Bosnien-Herzegowina:........................................... 49,8 Mio. €

·         Argentinien................................................................. 7,9 Mio. €

·         Pakistan...................................................................... 2,0 Mio. €

 

In Summe belaufen sich die ausgewiesenen Forderungen auf über 5,3 Milliarden Euro. Eine realistische Einbringlichkeit dieser Beträge ist bei den meisten der genannten Länder stark zu bezweifeln. Ebenso ist der Forderungsstand gegenüber Griechenland in Höhe von 931 Mio. Euro hervorzuheben, der aus dem ersten Finanzhilfeprogramm resultiert, welches durch gebündelte bilaterale Darlehen finanziert wurde.

 

Gleichfalls Möglichkeiten für Einsparungen bieten Zahlungen an internationale Organisationen. Allein für das Jahr 2026 betragen diese insgesamt rd. 722,3 Mio. €.[22]

 

 

Dass beim Heizöl dringender Handlungsbedarf besteht, sieht mittlerweile sogar der Österreichische Gewerkschaftsbund so – und zwar in einer Aussendung, in der er die neue Spritpreisbremse der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt:

 

„Aus Sicht des ÖGB bleibt die Frage der Heizölpreise offen. Hier braucht es eine rasche, sozial ausgewogene und wirksame Lösung, damit die Preissenkung auch bei den Verbraucher:innen ankommt.“[23]

 

Ungeachtet dieser Fakten verharrt diese Bundesregierung beim Heizöl weiter in völliger Untätigkeit, beschränkt sich auf das Beobachten des Marktes, anstatt umgehend entsprechende Entscheidungen zu treffen.

 

Es bedarf daher dringend – nicht zuletzt im Interesse der heimischen Bevölkerung und der Betriebe – einer sofortigen und spürbaren steuerlichen Entlastung beim Heizöl.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Regierungsvorlagen zuzuleiten, mit denen die Steuersätze auf Heizöl gemäß Mineralölsteuergesetz halbiert werden und die CO2-Bepreisung auf Heizöl abgeschafft wird.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]    https://www.energynewsmagazine.at/2026/09/16/preise-bei-heizoel-diesel-und-gas-ziehen-stark-an/ (aufgerufen am 27.09.2026)

[2]    https://www.heizoel24.at/heizoelpreise (aufgerufen am 27.09.2026)

[3]    https://klimadashboard.at/energie/heizungen (Datenbasis: Statistik Austria, Mikrozensus Energieeinsatz der Haushalte; aufgerufen am 27.09.2026)

[4]    https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/III/356/imfname_1767372.pdf , S. 164 (aufgerufen am 27.09.2026)

[5]    https://orf.at/stories/3443029/ (aufgerufen am 27.09.2026)

[6]    https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/nationales-emissionszertifikatehandelsgesetz-2022-(NEHG-2022)/entwicklung-und-handelsphasen.html (aufgerufen am 27.09.2026)

Ausgabewert gemäß § 19 iVm § 10 NEHG 2022; Emissionsberechnung gemäß § 6 Abs. 2 NEHG 2022 mit dem IPCC-Standardemissionsfaktor für Gasöl (74,1 t CO2 je TJ, das entspricht rund 2,7 kg CO2 je Liter)

[7]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/I/1293 (Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I, BGBl. I Nr. 10/2022, dritte Lesung am 20.01.2022: dafür ÖVP und Grüne, dagegen SPÖ, FPÖ und NEOS)

https://www.bmf.gv.at/themen/klimapolitik/carbon-markets/nationales-emissionszertifikatehandelsgesetz-2022-(NEHG-2022)/entwicklung-und-handelsphasen.html (aufgerufen am 27.09.2026)

[8]    Erläuterungen zur Regierungsvorlage 1293 d.B. XXVII. GP, Allgemeiner Teil zum NEHG 2022

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/1293/fnameorig_1038887.html

(aufgerufen am 27.09.2026)

[9]    https://www.salzburg24.at/news/salzburg/tausende-oelheizungen-muessen-raus-art-224141 (aufgerufen am 27.09.2026)

[10]  https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0509 (aufgerufen am 27.09.2026)

[11]  Europäische Kommission, Weekly Oil Bulletin, Verbraucherpreise inkl. Steuern und Abgaben, Stand 21.09.2026

https://energy.ec.europa.eu/data-and-analysis/weekly-oil-bulletin_en

Auswertung: https://www.indexbox.io/blog/eu-fuel-prices-rise-across-all-main-product-categories-in-week-ending-2026-09-21/ (aufgerufen am 27.09.2026)

[12]  https://www.heizoel24.de/heizoelpreise (aufgerufen am 27.09.2026)

[13]  https://www.heizsparer.de/energie/heizoel/heizoelpreis (aufgerufen am 27.09.2026)

[14]  Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51, Anhang I Tabelle C

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex%3A32003L0096

[15]  https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2025/12/19/european-council-18-december-2025-ukraine/ (aufgerufen am 27.09.2026)

[16]  Vgl. Art. 20 Abs. 2 lit b iVm j

https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-10-2026-0035_DE.html

https://oeil.europarl.europa.eu/oeil/en/procedure-file?reference=2026/0008(COD)

(aufgerufen am 22.09.2026)

[17]  https://orf.at/stories/3424303/ (aufgerufen am 27.09.2026)

[18]  https://www.krone.at/4083060 (aufgerufen am 27.09.2026)

[19]  https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/URH2/1/imfname_1712041.pdf

https://www.parlament.gv.at/ausschuss/XXVIII/SA-RH/1/00934

(aufgerufen am 27.09.2026)

[20]  https://ecoaustria.ac.at/wp-content/uploads/2024/01/FB_EcoAustria_2023-09-13.pdf (aufgerufen am 22.09.2026)

[21]  Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2409

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/1955

(aufgerufen am 27.09.2026)

[22]  https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/
Beitraege_internationale_Organisationen_2025_2026.pdf
(aufgerufen am 27.09.2026)

[23]  https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260923_OTS0207/oegb-begruesst-nachgebesserte-spritpreisbremse-margenregelung-und-steuersenkung-bringen-entlastung (aufgerufen am 27.09.2026)