Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG), BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 39/2026, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 1 Z 1 lit. b wird nach dem Ausdruck „Art. 10“ der Ausdruck „oder 68“ eingefügt.