1094/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 15.10.2026
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Maximilian Weinzierl

und weiterer Abgeordneter

betreffend C-Führerschein ab 18 umsetzen: Fahrermangel wirksam bekämpfen

 

 

Der Mangel an Berufskraftfahrern ist ein strukturelles Problem. Nach Angaben der Wirtschaftskammer fehlten in Österreich zuletzt bis zu 8.000 Lkw-Fahrer. Von den rund 100.000 berechtigten Lenkern werden binnen zehn Jahren 20 Prozent in Pension gehen.[1] Europaweit waren 2026 nach der IRU-Erhebung 2025 rund 502.000 Lkw-Fahrerstellen unbesetzt, das sind 13 Prozent aller Fahrerstellen.[2] Das Durchschnitts-alter der Lkw-Fahrer in der EU liegt bei 47 Jahren, ein Drittel ist älter als 55, weniger als fünf Prozent sind jünger als 25.[3] Die Folgen reichen weit über die Branche hinaus: Lieferverzögerungen und Preiserhöhungen treffen die gesamte Wirtschaft, und in einzelnen Regionen standen Lkw bereits mangels Personal still.

 

Die Möglichkeiten, den Berufseinstieg als Kraftfahrer zu erleichtern, werden bisher kaum genutzt. Die Klasse C kann in Österreich schon ab 18 Jahren erworben werden, etwa mit Lehrabschluss zum Berufskraftfahrer, mit Fahrerqualifizierungsnachweis (C95) oder mit Lenkeinschränkung für bestimmte öffentliche Aufgaben. Das Regelalter beträgt aber weiterhin 21 Jahre.[4] Pro Altersjahrgang erwerben mit 18, 19 und 20 Jahren jeweils nur 85, 72 bzw. 70 Personen die Klasse C, mit 21 Jahren sind es 1.360 (Stand 2025). Von den 2.470 neuen C-Lenkern zwischen 15 und 24 Jahren sind nur rund neun Prozent jünger als 21.[5] Ein früher Einstieg ist damit zwar rechtlich möglich, in der Praxis aber die absolute Ausnahme.

 

Die EU-Richtlinie 2025/2205 eröffnet zusätzlichen Spielraum: Die Mitgliedstaaten können das begleitete Fahren mit schweren Lkw der Klasse C bereits ab 17 Jahren bis zum 18. Geburtstag zulassen.[6] Österreich hat mit dem L17-Modell beim Pkw seit Jahrzehnten Erfahrung mit begleitetem Fahren: Seit 1999 haben rund 2 Millionen angehende Lenker diese Ausbildung absolviert.5 Dieses bewährte Prinzip soll auf den Lkw-Bereich übertragen werden und jungen Menschen einen früheren, gut begleiteten Berufseinstieg ermöglichen.

 

Ein weiterer Widerspruch zeigt das Problem: Beim Bundesheer dürfen junge Männer im Präsenzdienst schon mit 18 Jahren einen Lkw lenken, im Zivilleben in der Regel erst mit 21. Wer beim Bundesheer eine Lkw-Ausbildung samt Prüfung absolviert hat, ist für das Lenken eines Lkw offensichtlich geeignet, sonst würde ihm der Staat kein schweres Fahrzeug anvertrauen. Im zivilen Bereich soll dieselbe Person dann aber nicht fahren dürfen. Dafür gibt es keinen sachlichen Grund. Die Alterslimits für den Lkw-Führerschein sind daher anzugleichen.

 

Auch das Übertragen der Heereslenkberechtigung ins Zivilleben ist unnötig eng bemessen. Die Heereslenkberechtigung kann nur binnen eines Jahres nach dem Ausscheiden aus dem Bundesheer in eine zivile Lenkberechtigung umgeschrieben werden, später ist das nicht mehr möglich.[7] Wer diese Frist versäumt, verliert die Möglichkeit zur Gänze und muss die Ausbildung zivil erneut bezahlen und absolvieren. Angemessen wäre es daher die Frist entsprechend zu verlängern, damit die beim Bundesheer erworbene Qualifikation nicht verfällt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zur Änderung des Führerscheingesetzes zuzuleiten. Sie soll den Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse C ab dem vollendeten 18. Lebensjahr analog zur Heereslenkberechtigung der Klasse C auch im zivilen Bereich ermöglichen, das begleitete Fahren mit Lkw ab 17 Jahren (C17) im Rahmen der EU-Richtlinie 2025/2205 einführen und die Frist zur Umschreibung der Heereslenkberechtigung in eine zivile Lenkberechtigung verlängern.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.



[1]    https://www.wko.at/stmk/news/was-die-neue-fuehrerscheinreform-bringt (aufgerufen am 12.10.2026)

[2]    https://www.iru.org/news-resources/newsroom/operators-deeply-concerned-worsening-driver-shortage-new-iru-report (aufgerufen am 12.10.2026)

[3]    https://routinguk.descartes.com/resources/report-warns-of-european-shortage-of-hgv-drivers (aufgerufen am 12.10.2026)

[4]    https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/persoenliche_dokumente_und_bestaetigungen/
fuehrerschein/1/Seite.040740
(aufgerufen am 12.10.2026)

[5]    https://www.wko.at/transport-verkehr/fahrschulen-allgemeiner-verkehr/neue-eu-fuehrerschein-richtlinie-veroeffentlicht (aufgerufen am 12.10.2026)

[6]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/europa-aktuell/2025/10/modernisierte-eu-fahrvorschriften-fuer-mehr-sicherheit.html (aufgerufen am 12.10.2026)

[7]    https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
10012723&Paragraf=22
(aufgerufen am 12.10.2026)