110/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Unverminderte Fortsetzung der budgetären Offensive für Aktive Mobilität
BEGRÜNDUNG
Im Rahmen der für Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutz entscheidend wichtigen Mobilitätswende kommt der besonders emissions- und belastungsreduzierenden Aktiven Mobilität mit Radfahren und Zufußgehen hohe Bedeutung zu.
In der letzten Gesetzgebungsperiode wurden daher die entsprechenden Budgetmittel des Bundes für Fuß- und Radverkehr bedarfsgerecht massiv erhöht. Im Vergleich zu 2019 – vor Grüner Bundesregierungsbeteiligung – wurde das Budget von damals 4 Millionen Euro sofort verzehnfacht und schrittweise weiter auf zuletzt (2024) 108 Millionen Euro pro Jahr angehoben, also nicht weniger als ver27-facht.
Der Bund unterstützt damit Regionen, Städte und Gemeinden beim Bau von qualitätsvollen, sicheren Radwegen und breiteren Gehsteigen – um so zügig die Infrastruktur für Aktive Mobilität bereitzustellen, wie es sie im 21. Jahrhundert in Quantität und Qualität dringend braucht.
Die Stadt Wien gehört zu den größten Nutznießern dieser Bundes-Förderung und konnte damit ihren Rückstand im internationalen Vergleich bei Rad- und Fußverkehrsinvestitionen (Wien inkl Bundesförderung im Schnitt 2020-24 21 Euro pro Kopf - in Kopenhagen bereits im letzten Jahrzehnt 36 Mio Euro, in niederländischen Großstädten bis zu 132 Euro) verringern.
Die starke Anhebung der Bundesmittel steht im Einklang mit Österreichs bisherigen und aktuellen Rad- und Fußverkehrszielen:
· Mit dem im Regierungsprogramm 2025-29 aufbauend auf dem Masterplan Radfahren 2030 festgeschriebenen Ziel der Anhebung des Radverkehrsanteils im Modal Split auf 14 %, was einer Verdopplung nahekommt und beträchtliche Infrastruktur-Verbesserungen erfordert, sowie
· mit den dazu verankerten Maßnahmen „Investitionsoffensive Radverkehr und Förderprogramm für den Radverkehr“, „Ausbau von Radschnellverbindungen“, „Radverkehrssicherheit“ und „Weiterentwicklung mittelfristiger bundesrechtlicher Finanzierungsgrundlagen“ sowie
· mit dem Masterplan Gehen 2030.
Zugleich ist die Budgetausweitung auch ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der im April 2022 beim 13. Österreichischen Radgipfel in Wien zwischen den Verantwortlichen der Länder, des Bundes sowie des Gemeindebundes und Städtebundes geschlossenen Vereinbarung „10-Punkte-Programm zur Förderung des Radverkehrs in Österreich“:
In Umsetzung von Punkt 3 dieser Vereinbarung („Investitionsbedarf feststellen, um Diskussionsbasis zur Bereitstellung entsprechender Finanzmittel zu schaffen“) wurden in einer entsprechenden fundierten „Grundlagenstudie Investitionsbedarf Radverkehr“ die nötigen Mittel mit knapp 7 Milliarden Euro für die nächsten 10 Jahre beziffert, von denen nach üblichem Finanzierungsschlüssel 50 % auf den Bund entfallen. Dieser Bundesanteil ist nicht einmal die Hälfte dessen, was allein der Bund (ASFINAG) in Straßenbau investiert.
Die Bundesmittel für die Infrastruktur massiv anzuheben war daher in den Jahren ab 2020 dringend erforderlich und bleibt weiterhin nötig.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (zukünftig Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur) wird aufgefordert, die 2020 gestartete Offensive des Bundes für Aktive Mobilität fortzusetzen und insbesondere die in der XXVII.GP schrittweise versiebenundzwanzigfachten jährlichen Bundesmittel für den Rad- und Fußverkehr weiter anzuheben, um das Ziel der Erhöhung des Radverkehrsanteils im Modal Split auf 14 % erreichen zu können.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität vorgeschlagen.