111/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Aussetzung des Arbeitsmarktverbots für Asylwerber:innen mit fertiger Ausbildung in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und Sozialbetreuungsberufen sowie für all jene, die bereit sind, eine Ausbildung im Gesundheits-, Krankenpflege- und Sozialbetreuungsbereich zu absolvieren.

 

BEGRÜNDUNG

 

Im Gesundheits- und Sozialbereich stehen wir in den kommenden Jahren vor grundlegenden Herausforderungen. Bedingt durch demographische Entwicklungen und die steigende Lebenserwartung ist mit einem Anstieg alter und hochbetagter Menschen zu rechnen und damit auch mit einem Anstieg der Pflegebedürftigkeit. Es ist davon auszugehen, dass sich der Anteil der über 80-Jährigen an der Gesamtbevölkerung bis 2050 fast verdoppeln wird. Die Nachfrage nach qualifizierter Pflege und Betreuung wird also deutlich zunehmen. Gleichzeitig wird im Vergleich dazu der Anteil jüngerer Menschen an der Gesamtbevölkerung geringer, womit sich auch der Anteil der Erwerbsbevölkerung und jener Gruppe verkleinert, die grundsätzlich für Pflege- und Betreuungsberufe zur Verfügung steht bzw. ausgebildet werden kann.

 

Gut zusammengefasst wird diese Entwicklung durch die intergenerationelle Unterstützungsrate. Sie definiert das Verhältnis zwischen den 85-Jährigen und Älteren und 50- bis 64-Jährigen und ist ein Indikator für das Potenzial der informellen Pflege von Eltern durch ihre Kinder. Kommen im Jahr 2021 auf 100 Personen im Alter von 50-64 Jahren 11,2 Personen im Alter von 85 Jahren und älter, erhöht sich deren Zahl 2030 auf 17,4 Personen und 2050 auf rund 34 Personen[1].

 

Zusätzlich zu den demografischen Faktoren werden auch gesellschaftliche Faktoren die Nachfrage nach Pflegedienstleistungen erhöhen. Vor allem aufgrund der gestiegenen Bildungsabschlüsse von jüngeren Frauen, aber auch aufgrund sich ändernder Zugangsbestimmungen zur Pension, werden Frauen in Zukunft im höheren Alter stärker am Arbeitsmarkt tätig sein als das heute der Fall ist. Darüber hinaus wird ein Anstieg der Ein-Personen-Haushalte, insbesondere unter Älteren, projiziert. Das gestiegene Alter von Frauen bei der ersten Geburt trägt dazu bei, dass sich der Altersunterschied zwischen den Generationen erhöht und Kinder in Zukunft noch im erwerbsfähigen Alter sind, wenn ihre pflegebedürftigen Eltern Hilfe brauchen werden. All diese gesellschaftlichen Faktoren tragen dazu bei, dass das Pflegepotenzial in der Familie zurückgehen wird. Das bedeutet, dass bis zum Jahr 2050 knapp 77.000 zusätzliche Pflegekräfte (bzw. knapp 57.000 in Vollzeitäquivalenten) benötigt werden, wenn das derzeitige Personalverhältnis aufrechterhalten werden soll.

Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal wird bereits auf der Liste der Mangelberufe im Jahr 2025 angeführt.

Nur diplomiertes Personal reicht aber nicht aus, um den Pflegekräftemangel zu stoppen. Wir fordern, dass all jenen Asylwerber:innen die bereit sind, eine Pflege- oder Sozialberufeausbildung zu machen, dies in Österreich auch ermöglicht wird. Weiters sollen, Asylwerber:innen, die eine fertige Ausbildung in einem Gesundheits- und Krankenpflegeberuf oder einem Sozialbetreuungsberuf haben - unabhängig vom aktuellen Aufenthaltstitel - direkt die Möglichkeit bekommen, diesen Beruf in Österreich auszuüben. Außerdem sollen Asylwerber:innen mit fertigen Pflege- und Sozialbetreuungsausbildungen ab Tag 1 begleitend Deutsch- und Integrationskurse angeboten werden, um den Berufseinstieg in Österreich so leicht wie möglich zu gestalten.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Minister für Arbeit und Wirtschaft, wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der es ermöglicht, Asylwerber:innen laut Ausländerbeschäftigungsgesetz, mit fertiger Ausbildung oder der verbindlichen Zusage eines Ausbildungsplatzes im Pflege- und Sozialbereich, den beruflichen Einstieg ohne Verzögerungen zu ermöglichen.

Zusätzlichen sollen ab dem ersten Tag begleitend Deutsch- und Integrationskurse angeboten werden, um in Pflege- und Sozialberufen ausgebildeten Asylwerber:innen den möglichst raschen Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1] https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:2bf0fff2-29bd-4b74-a61a-b2358f46dd16/Studie%20Pflegeprojektionen%20barrierefrei%2019022024.pdf