113/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Kompetenzen zum Thema Wohnen zusammenführen
BEGRÜNDUNG
Das Thema Wohnen ist auf mehrere Ministerien verstreut. Das wird sich auch unter der neuen Bundesregierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS nicht ändern. Obwohl Vizekanzler Babler laut aktuell vorgelegtem Bundesministeriengesetz (BMG) künftig Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport genannt werden soll, bleibt die Bezeichnung „Bundesminister für Wohnen“ wohl eher eine Überschrift, ein echtes Kompetenzministerium für Wohnen soll es laut dem von der Bundesregierung vorgelegten BMG auch in Zukunft nicht geben.
Die Kompetenzbereiche zum Wohnrecht im zivilen bzw. gemeinnützigen Bereich, verbleiben im Justizministerium bzw. im Wirtschaftsministerium. Soziales wie Housing First ist weiterhin im Sozialministerium angesiedelt. Themenspezifische, steuerliche Fragen und Fragen des Wohnpakets sind im Bundesministerium für Finanzen. Raumplanerisches ist im Landwirtschaftsministerium angesiedelt. Bauprogramm des Bundes udgl. verbleiben im Wirtschaftsministerium.
Von einer Kompetenzbündelung zum Thema Wohnen, die es dringend für einen notwendigen Boost in der Wohnbaupolitik bräuchte, kann also keine Rede sein.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Bezeichnung als Bundesminister für Wohnen als unpassend.
In der Bundesrepublik Deutschland wurde bereits 2021 ein Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen neu installiert. Es folgten daraus nachweislich positive Impulse.
Die unterzeichnenden Abgeordneten dieses Antrags fordern daher eine echte Bündelung aller wohnbetreffenden Themen in einem echten Kompetenzministerium für Wohnen. Im Lichte des Wahlkampfes hat sich die Mehrheit der Parlamentsparteien wohlwollend zu einem solchen Vorhaben geäußert.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat schnellstmöglich ein Gesetz vorzulegen, dass eine Bündelung aller wohnspezifischen Themen in einem Ministerium beinhaltet. Dies betrifft insbesondere die Themen Wohnrecht, Wohnungsgemeinnützigkeit, Wohnbaufonds, Bauprogramm des Bundes, soziale Wohnangelegenheiten sowie Raumordnung. Dieses Vorhaben soll kosten- bzw. personalressourcenneutral umgesetzt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Bauten und Wohnen vorgeschlagen.