Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz – PakStG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz – PakStG), BGBl. 1.Nr. 62/2026, wird wie folgt geändert:

Nach § 17 wird folgender § 18 samt Überschrift eingefügt:

„Außerkrafttreten

§ 18. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft.“