Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz – PakStG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Zustellung von Paketen (Paketsteuergesetz – PakStG), BGBl. 1.Nr. 62/2026, wird wie folgt geändert:
Nach § 17 wird folgender § 18 samt Überschrift eingefügt:
„Außerkrafttreten
§ 18. Dieses Bundesgesetz tritt mit Kundmachung außer Kraft.“