121/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten David Stögmüller, Meri Disoski, Freundinnen und Freunde
betreffend Österreichischer Einsatz gegen Atomwaffen
BEGRÜNDUNG
Von 3. bis 7. März 2025 fand in New York unter kasachischem Vorsitz das dritte Treffen der Vertragsstaaten des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen vom 7. Juli 2017 (TPNW) statt.
Der TPNW enthält erstmals ein völkerrechtliches Verbot des Einsatzes und der Androhung eines Einsatzes von Atomwaffen. Dieses Verbot baut explizit auf den inakzeptablen humanitären Auswirkungen und Risiken von Atomwaffen auf. Der TPNW schafft zudem die rechtliche Basis für Abrüstungsschritte im Nuklearbereich, indem die Entwicklung, die Erprobung, der Erwerb, der Besitz, der Einsatz und andere mit Atomwaffen zusammenhängende Tätigkeiten verboten werden und Atomwaffenarsenale unumkehrbar und überprüfbar zu beseitigen sind. Ebenso enthalten sind Bestimmungen zur Opferhilfe, zur Sanierung der durch den Einsatz bzw. Test von Atomwaffen entstandenen Umweltschäden und zur Universalisierung des TPNW.
Der Vertrag ist gerade jetzt, in Zeiten hoher geopolitischer Spannungen, von größter Relevanz. Das globale Nuklearrisiko ergibt sich aus dem Fortbestand von ca. 12-13.000 Atomwaffen, die von neun Staaten gehalten werden und in fünfzehn Staaten positioniert sind, viele davon in hoher Alarmbereitschaft. Die Wahrscheinlichkeit für eine Detonation – sei es durch einen Unfall, eine Unachtsamkeit, eine Fehlkalkulation oder geplant – wird durch die wachsende Bedeutung und Betonung von Atomwaffen in den nuklearen Haltungen und Doktrinen verschärft. Hinzu kommen die qualitative Modernisierung und quantitative Vergrößerung der Atomwaffenarsenale.
Dabei muss absolut klar sein: Jeder Einsatz von Atomwaffen hätte katastrophale humanitäre und sicherheitspolitische Folgen. Über die unmittelbare Verwüstung hinaus würde ein solches Ereignis die humanitären Reaktionskapazitäten überfordern, grenzüberschreitende und globale Auswirkungen haben und kurz- und langfristige Folgen für die Umwelt, die sozioökonomische und nachhaltige Entwicklung, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen mit sich bringen. Die Ansammlung, Komplexität und Kettenreaktionen dieser Folgen würden die notwendige Reaktion unmöglich machen und die Sicherheit der gesamten Menschheit gefährden. Europa ist von den aktuell steigenden nuklearen Risiken besonders betroffen. Auch in Österreichs unmittelbarer Nachbarschaft sind Nuklearwaffen stationiert. Im Falle eines militärischen Konflikts können Nuklearanlagen und damit verbundene andere militärische/strategische Einrichtungen in solchen Staaten zu direkten und primären Zielen nuklearer Angriffe werden, die auch in Österreich zu einer schweren grenzübergreifenden radioaktiven Verseuchung und weiteren gravierenden Folgen führen können.
Umso wichtiger ist Österreichs Vorreiterrolle für multilaterale Initiativen zur nuklearen Abrüstung. Insbesondere durch die Betonung der wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den humanitären Folgen und Risiken von Atomwaffen wird das Bewusstsein gestärkt, dass ihre vollständige Beseitigung für die Sicherheit der Menschheit notwendiger und dringender denn je ist. Jeder Einsatz von Atomwaffen brächte katastrophale humanitäre Folgen globalen Ausmaßes mit sich.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, im Sinne der Österreichischen Sicherheitsstrategie weiterhin gemeinsam mit europäischen Partnern und gleichgesinnten Staaten dem Stillstand und den Rückschritten in internationalen Abrüstungs-, Nonproliferations- und Rüstungskontrollregimen entgegenzuwirken, diese zu stärken und auf neue Herausforderungen zu reagieren.
Insbesondere soll sich Österreich weiterhin für humanitäre Abrüstung, welche die wissenschaftlich belegten Fakten zu den katastrophalen globalen Auswirkungen und inakzeptablen Risiken von Nuklearwaffen ins Zentrum stellt und mit den Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte verbindet, einsetzen. Das Ziel ist es, einen Paradigmenwechsel zu erreichen, mit dem die nachhaltige Sicherheit aller Staaten sichergestellt und die Delegitimierung und vollständige Abrüstung von Atomwaffen vorangetrieben wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.