125/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Mehrwegsysteme in der Gastronomie

 

BEGRÜNDUNG

 

Abfallvermeidung, Re-Use und die Veränderung im Konsumverhalten stehen im Zentrum einer zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft.

 

In den letzten Jahren gelang es, wichtige gesetzliche Schritte in Richtung der weiteren Etablierung von Mehrwegsystemen in Österreich zu setzen.

 

So wurde durch die Grüne Regierungsbeteiligung ein Einwegpfandsystem für Getränkeplastikflaschen und Getränkedosen beschlossen und mit Beginn 2025 eingeführt. Darüber hinaus wurden verpflichtende, schrittweise ansteigende Mehrwegquoten für den stationären Handel hinsichtlich Getränkeverpackungen eingeführt (ab 1.1.2025 gilt: mindestens 90 % der Verkaufsstellen über 400 m2 müssen Getränke in Mehrwegverpackungen anbieten. Ab 1.1.2026 gilt das für 100% der Verkaufsstellen über 400m²). Damit soll eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft geschaffen werden, die Ressourcen und Umwelt schont und insbesondere auch das achtlose Wegwerfen von Müll in der Natur (Littering) reduziert. Denn: in Österreich fallen jährlich mehr als 900.000 Tonnen Plastikmüll an, davon 50.000 Tonnen Getränkeverpackungen, was beinahe 2,5 Milliarden Flaschen und Dosen entspricht.[1] Viel zu oft landen diese Verpackungen in der Natur und belasten die Umwelt.

 

Trotz dieser wichtigen Schritte in Richtung einer umweltschonenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft gibt es nach wie vor in anderen Fällen Verbesserungsbedarf.

 

So haben in den letzten Jahren die „take-away-Gastronomie“ bzw. Lieferdienste einen massiven Aufschwung erfahren. Drinks und Speisen „to go“ bzw. per Lieferung  sind spätestens seit der Pandemie für viele Menschen in Österreich zum Alltag geworden. Für Deutschland zeigen die Zahlen, dass 770 Tonnen Müll durch Speisen und Getränke „to go“ entstehen – täglich.[2]

 

In Österreich werden jährlich etwa 680 Millionen Stück Einweg-To-Go Verpackungen und 600 Millionen Stück Einweggetränkebecher in Umlauf gebracht.[3]

Schätzungen gehen davon aus, dass in Österreich alleine 300 Millionen „Coffee to go“ Einwegbecher in Verkehr gebracht werden. Also rund 800.000 Stück täglich. Durchschnittliche Lebensdauer eines Bechers: 15 Minuten. Für die Produktion der Einwegbecher in Österreich wären pro Jahr ca. 34 Millionen kWh Energie (entspricht dem Jahresstromverbrauch von über 9.000 Haushalten), 160 Millionen Liter Wasser (der jährliche Wasserverbrauch von 3.350 Österreicher:innen) sowie das Holz von über 4.500 Bäumen nötig.[4]

 

Auch wenn viele Betriebe bereits jetzt freiwillig Verantwortung übernehmen und Mehrwegverpackungen bzw. im „to go“-Bereich das Einfüllen der Speisen in mitgebrachte Behältnisse anbieten, ist das keineswegs die Regel.

 

In anderen Ländern Europas hat man das Potential für Umwelt- und Ressourcenschutz, das die Gastronomie und insbesondere der „take-away“/Lieferdienst-Bereich bieten, bereits erkannt und entsprechende gesetzliche Maßnahmen ergriffen.   

 

So gilt seit 2023 in Deutschland die Pflicht, dass seitens des Gastronomiebetriebes in Einwegverpackungen angebotene Waren am Ort des Inverkehrbringens jeweils auch in Mehrwegverpackungen zum Verkauf anzubieten sind. Für kleinere Betriebe gibt es eine Ausnahme dahingehend, dass dieser Pflicht auch dadurch genüge getan werden kann, indem angeboten wird, die Speisen/Getränke in von Kund:innen zur Verfügung gestellten Mehrwegbehältnissen abzufüllen – in diesem Fall besteht die Pflicht zum deutlichen Hinweis auf diese Möglichkeit.[5]

 

Auch für Österreich wären jedenfalls diese Möglichkeiten zu ergreifen, damit das zweifelsfrei vorhandene Potential zum Umwelt- und Ressourcenschutz im Bereich der Gastronomie gehoben werden kann.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend eine Gesetzesvorlage vorzulegen, welche die Verpflichtung vorsieht, dass im Bereich der Gastronomie (inklusive Lieferdienste) neben Einwegverpackungen durchgehend auch Mehrwegverpackungen angeboten werden müssen. Bei kleineren Betrieben soll dies alternativ auch dadurch erfüllt werden können, dass die Speisen und Getränke in von den Kund:innen zur Verfügung gestellte Mehrwegbehältnisse abgefüllt werden können.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.



[1] https://www.umweltzeichen.at/de/produkte/haushalt-reinigung/mehrweg

[2] https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mehrwegpflicht-gastronomie-muell-restaurants-100.html

[3] https://www.bmk.gv.at/themen/klima_umwelt/abfall/abfallvermeidung/publikationen/von-einweg-zu-mehrweg.html

[4] https://www.umweltberatung.at/coffee-to-go-das-geht-auch-umweltfreundlich

[5] Vgl. §§ 33, 34 des deutschen Verpackungsgesetzes