126/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 07.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Fortführung Novellierung des Sanitätergesetzes
BEGRÜNDUNG
Die steigenden Anforderungen im Gesundheitswesen stellen jetzt bereits den Rettungsdienst vor große Herausforderungen. In Österreich ist die Ausbildung von Notfallsanitäter:innen mit maximal 980 Stunden im europäischen Vergleich kurz, wodurch die Qualifikation gering bleibt. Zudem fehlt eine Möglichkeit zur tertiären Weiterbildung oder zum Wechsel in andere Gesundheitsberufe.
Rund 45.000 Sanitäter:innen sind derzeit aktiv, während seit 2012 etwa 100.000 ausgebildet wurden – ein Hinweis auf hohe Fluktuation. Die geringe Ausbildungsdauer und fehlende Durchlässigkeit machen den Beruf zu einer „Sackgasse“, was langfristig Personalverluste für das Gesundheitssystem bedeutet.
Dass es eine Novelle des SanG (Sanitätergesetz) braucht, steht außer Zweifel, entsprechende Vorschläge liegen bereits am Tisch. Ein solches Ausbildungskonzept sieht beispielsweise eine gestufte Qualifikation vor: Einstieg als Rettungssanitäter:in (15 ECTS), Weiterqualifizierung als Rettungssanitäter:in mit Notfallkompetenzen (45-60 ECTS), gefolgt von einer Ausbildung zum/zur diplomierten Notfallsanitäter:in mit 180 ECTS (Bachelor-Abschluss möglich). Der Zugang für Zivildiener und Freiwillige bleibt dabei ebenso erhalten.
Der Prozess der Reform des Sanitätergesetzes ist auch die Chance, den Rettungsdienst nicht nur nachhaltig zu verbessern, sondern auch endlich stärker ins Gesundheitssystem zu integrieren. Eine Orientierung an internationalen Standards und die Einbindung relevanter Akteur:innen sind essenziell für mehr Qualität, Effizienz und Professionalität.
Entsprechend hat der Prozess der Novellierung prioritär vorangetrieben zu werden. Die im Regierungsprogramm verankerte Zielsetzung der Professionalisierung des Rettungsdienstes stellt einen wesentlichen Schritt zur Weiterentwicklung und Modernisierung der präklinischen Notfallversorgung in Österreich dar. Die unter Gesundheitsminister Johannes Rauch durchgeführten Vorarbeiten, insbesondere die Evaluierung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), bilden eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung des Rettungsdienstes. Diese Erkenntnisse sind systematisch in den Reformprozess zu integrieren, um evidenzbasierte Entscheidungen zu gewährleisten. Der begonnene partizipative Stakeholder-Prozess muss als zentrale Grundlage für die Entwicklung und Implementierung der Novelle weitergeführt werden. Eine breite Einbindung aller relevanten Akteur:innen aus Wissenschaft, Praxis und Politik ist essenziell, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Reform sicherzustellen. Dabei ist auch sicherzustellen, dass neben den etablierten Rettungs- und Einsatzorganisationen auch eine unabhängige Interessenvertretung der Sanitäter:innen in den Reformprozess eingebunden wird. Der Bundesverband Rettungsdienst (BVRD) ist als eigenständige Fachvertretung zu berücksichtigen, da er fundierte Expertise in rettungsdienstlichen Fragestellungen bietet und eine umfassende Perspektive, Erhebungen und Auswertungen unabhängig von institutionellen Interessen gewährleistet.
Ebenso sind folgende Punkte im Novellierungsprozess sicher zu stellen:
· Sicherstellung der Kohärenz mit dem Regierungsprogramm durch eine systematische Überprüfung der relevanten Passagen und Ziele.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens zum 31.03.2026 eine Novelle des SanG (Sanitätergesetz) vorzulegen, welche die oben vermerkten Eckpunkte aufweist. Bis dahin berichtet die zuständige Ministerin regelmäßig dem Gesundheitsausschuss über die Fortschritte im gegenständlichen Reformprozess.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.