131/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Paul Hammerl, MA
und weiterer Abgeordneter
Mit Beschluss des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes 2022 wurde die Möglichkeit einer Förderung zum Ausgleich der indirekten CO2-Kosten für energieintensive Unternehmen in Österreich ausschließlich im Kalenderjahr 2022 geschaffen. Eine darüber hinaus gehende Verlängerung dieser Maßnahme wurde jedoch in der Folge von Seiten der damaligen Bundesregierung stets verhindert. Dabei geht es um einen dringend erforderlichen finanziellen Ausgleich für jene Unternehmen, die durch ihre energieintensiven Produktionsprozesse von den gestiegenen Strompreisen besonders stark betroffen waren und sind.
Diese Art der Förderung soll das Risiko einer CO2-Verlagerung durch Abwanderung von Unternehmen in andere Weltregionen mit geringerer Kostenbelastung minimieren und kann auf Basis von EU-Recht bis 2030 gewährt werden.
Im Sinne einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie haben EU-Mitgliedstaaten, wie Deutschland, Tschechien, Frankreich, Slowakei, Polen, Spanien oder Finnland, diese unionsrechtlich vorgesehene Strompreis-kompensation bis 2030 längst beschlossen.
Österreich ist somit derzeit eines der wenigen europäischen Länder ohne eine entsprechende Strompreiskompensation, was zu massiven Wettbewerbsnachteile, nicht nur global, sondern auch im innereuropäischen Standortwettbewerb führt.
Drastische Appelle an die Bundesregierung, diese Förderung endlich wieder zu verlängern, kamen und kommen laufend aus der Industrie, wie beispielsweise von Seiten der Vereinigung der Österreichischen Papierindustrie / Austropapier in einer Pressemitteilung vom 10. Juni 2024:
„Um Abwanderung von Industriestandorten aus der EU in Drittstaaten ohne CO2-Preis, das sogenannte ‚Carbon leakage‘, zu vermeiden, hat die EU diesen wirksamen Schutz durch nationale Kompensation von indirekten CO2-Kosten ins Leben gerufen. Den EU-Mitgliedstaaten wurde sogar explizit empfohlen, ihrer Industrie die indirekten CO2-Kosten zu kompensieren.
‚Etliche Standorte der Industrie in Österreich gehören zu multinationalen Konzernen. Im konzerninternen Wettbewerb und in Zeiten eines akuten Konjunkturabschwungs können geringe Differenzen bei den Energiekosten den entscheidenden Unterschied zwischen einem ausgelasteten und einem stillgelegten Standort ausmachen,‘ warnt Zadra [Anm: Austropapier-Energiesprecher] und ergänzt: ‚Dieses Szenario gilt es mit aller Kraft zu verhindern, um Wertschöpfung, Arbeitsplätze und nicht zuletzt die Existenz langjähriger Leitbetriebe nicht zu gefährden.‘“[1]
Noch im Wahlprogramm zur Nationalratswahl 2024 hat sich die ÖVP ganz klar für eine diesbezügliche Unterstützung der Industrie wie folgt ausgesprochen:
„Um für die Industrie langfristige Planungssicherheit und einheitliche europäische Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Elektrifizierung der Industrie voranzutreiben, soll die Strompreiskompensation (SAG) bis 2030 verlängert und ausgeweitet werden.“[2]
Ebenso wurden von Seiten der nunmehrigen Regierungspartei NEOS in der letzten Gesetzgebungsperiode entsprechende Initiativen in Form von Anträgen gesetzt.
Im Interesse der nach wie vor unter den hohen Energiekosten leidenden Industriebetriebe und damit auch im Sinne des Erhalts von Arbeitsplätzen und eines wirksamen Schutzes vor Abwanderung bzw. vor Auslagerungen bedarf es dringend einer Verlängerung des Strompreiskosten-Ausgleichsgesetzes bis 2030.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, mit der die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über die befristete Gewährung von Förderungen für Unternehmen in Sektoren, die aufgrund erheblich gestiegener Strompreiskosten besonders belastet sind (Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz 2022, SAG 2022), bis 2030 verlängert wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.