134/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Thomas Spalt, Mag. Paul Hammerl, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Energiekosten senken - CO2-Steuer abschaffen
Die Bundesregierung hat mit der Einführung der nationalen CO₂-Steuer im Jahr 2022 eine zusätzliche finanzielle Belastung für Haushalte und Betriebe geschaffen - insbesondere beim Heizen mit Erdgas und in der energieintensiven Industrie. Der aktuelle CO₂-Preis von 55 Euro pro Tonne (Stand 2025) führt zu kontinuierlich steigenden Mehrkosten.
Für einen durchschnittlichen Haushalt mit einem jährlichen Erdgasverbrauch von 15.000 kWh entstehen zusätzliche Kosten von rund 180 Euro pro Jahr allein aufgrund der CO₂-Steuer. In größeren Haushalten oder bei schlecht gedämmten Gebäuden kann die Belastung deutlich über 250 Euro jährlich liegen.
In Summe ergibt sich daraus eine Belastung von rund 180 Millionen Euro jährlich für alle österreichischen Haushalte, die mit Erdgas heizen. Diese Mehrkosten treffen vor allem Familien, Pensionisten und Menschen mit geringem Einkommen - Gruppen, die meist weder über die Mittel noch über die Möglichkeit verfügen, kurzfristig auf alternative Heizsysteme umzusteigen oder energetische Sanierungen durchzuführen.
Die ursprünglich vorgesehene Entlastung durch den Klimabonus fällt ab 2025 vollständig weg. Damit steigt die reale Belastung der Bevölkerung nochmals deutlich - ohne jeglichen sozialen Ausgleich.
Auch Unternehmen, insbesondere in der Industrie und im produzierenden Gewerbe, sind massiv betroffen. Die wirtschaftliche Lage und die Energiekosten sind bereits jetzt stark angespannt. Aus Sicht der Industrie ist die CO2-Steuer als standortgefährdend zu sehen, da sie die Produktionskosten in Österreich zusätzlich massiv steigert und damit eine erhebliche Mehrbelastung für Wirtschaft und Beschäftigung darstellt.
Die Bevölkerung trägt somit die CO₂-Kosten doppelt: direkt über die eigene Energienutzung und indirekt über die Teuerung der Konsumgüter. Die Gesamtbelastung für die österreichische Bevölkerung beträgt aufgrund der Doppelbelastung über 820 Millionen Euro pro Jahr.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die CO₂-Bepreisung mit sofortiger Wirkung abgeschafft wird.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Umweltausschuss zuzuweisen.