137/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten
Auf Autobahnen oder Schnellstraßen in Österreich ist jedes mit einem Wechsel-kennzeichen benützte Fahrzeug mit einer gültigen Vignette auszurüsten. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, eine Jahresvignette zu verwenden - auch eine 2-Monats- oder 10-Tages-Vignette ist zulässig. Die Klebevignette ist nicht an das (Wechsel-) Kennzeichen, sondern an das jeweilige Fahrzeug gebunden, wie es auf der behörden-übergreifenden Plattform oesterreich.gv.at heißt:
„Die Digitale Vignette ist nicht mehr an das Fahrzeug, sondern an das (Wech-sel-)Kennzeichen gebunden. Es ist daher lediglich eine einzige Digitale Vignette für bis zu drei Fahrzeuge notwendig. Einzelne Klebevignetten für jedes Fahrzeug sind bei Erwerb einer Digitalen Vignette nicht mehr nötig.“[1]
Dadurch, dass es für Klebevignettenbesitzer keine Möglichkeit gibt, diese für mehrere Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen zu benutzen, besteht eine erhebliche Diskriminierung und finanziele Mehrbelastung dieser Personengruppe.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, wird aufgefordert, für Personen, die mehrere Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen benützen und eine herkömmliche Klebevignette verwenden, die Möglichkeit zu schaffen, diese Vignette für alle Fahrzeuge mit dem gleichen Kenn-zeichen verwenden zu können.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.