140/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Barbara Kolm, Michael Fürtbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Zwangsmitgliedschaft zur Wirtschaftskammer abschaffen / Opting Out ermöglichen

 

 

Das anachronistische System der Pflichtmitgliedschaft zu den Wirtschaftskammern in Österreich zwingt die Wirtschaftstreibenden und Unternehmer dieses Landes seit Jahrzehnten zur Leistung von massiv belastenden Zwangsabgaben, wie zum Teil mehrfach zu zahlende Grundumlagen, Kammerumlagen, etc.

 

Gerade die in den letzten Jahren extrem hohe Inflation, der die Österreicher ausgesetzt sind und waren, hatte darüber hinaus indirekt auch Auswirkungen auf die Wirtschaftstreibenden und Unternehmer und deren Zwangsbeiträge.

 

Durch die Teuerungen erhöhten sich auch die der Berechnung der Kammerumlagen zugrundeliegenden Bemessungsgrundlagen, die unter anderem auf der dem Kammermitglied in Rechnung gestellten Umsatzsteuer (KU1) bzw. der Lohnsumme (KU2) beruhen. Somit erhöhten sich mit jeder Teuerung auch die den Kammermitgliedern in Rechnung gestellten Kammerbeiträge.

 

Ein diesbezüglicher Antrag der FPÖ betreffend keine Mehrbelastungen für Zwangs-mitglieder der Wirtschaftskammern Österreich durch infolge der Teuerung steigende Kammerbeiträge wurde von den damaligen Regierungsparteien sowie der SPÖ im Nationalrat noch am 17. November 2022 selbstverständlich abgelehnt.

 

Der Blick auf die Zahlen offenbart, in welchem Ausmaß die Wirtschaftskammern von diesen Entwicklungen profitierten:

 

„Die gesamten, überwiegend aus Pflichtbeiträgen lukrierten Einnahmen stiegen um 2,3 Prozent und beliefen sich im Jahr 2023 auf 1,3 Milliarden Euro. Damit steigen auch die Reserven der gesetzlichen Interessenvertretung auf ein Allzeithoch: Die aus Bundeswirtschaftskammer, Landeskammern und Fach-gruppen bestehende Wirtschaftskammerorganisation hortet inzwischen zwei Milliarden Euro an Reserven für schlechte Zeiten.[1]

 

Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten steht außer Streit, dass Unternehmer eine Interessensvertretung benötigen. Aber diese Interessensvertretung muss sich an den Bedürfnissen und der ökonomischen Situation ihrer Mitglieder orientieren und vor allem auf Freiwilligkeit beruhen. Im Interesse der Unternehmer würde dadurch auch Wettbewerb zwischen Interessensvertretungen entstehen, was sich unter anderem positiv auf Kundenorientierung, Qualität und Serviceleistung auswirken würde. Einem Wettbewerb im Übrigen, dem die Unternehmer und Wirtschaftstreibenden tagtäglich ausgesetzt sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher eine ‚Opting out‘-Möglichkeit von der Pflichtmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer für Unternehmer geschaffen wird.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]   https://www.derstandard.at/story/3000000230624/wirtschaftskammer-hortet-zwei-milliarden-euro