145/A XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
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ANTRAG
der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Manuel Litzke
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschüler-schaftsgesetz 2014 geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 – HSG 2014, BGBl. I Nr. 45/2014, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 146/2023, wird wie folgt geändert
1. In § 1 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt:
„Von der Mitgliedschaft ausgenommen sind alle Studierenden, die bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums den vorgeschriebenen Studierendenbeitrag nicht entrichten.“
Begründung
Mit dieser Änderung soll sichergestellt werden, dass Studierende an den jeweiligen Bildungseinrichtungen nicht mehr per Gesetz Mitglied der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft (ÖH) sind, sondern eine Opt-out-Möglichkeit bei der Zulassung zum Studium oder bei der Meldung der Fortsetzung des Studiums haben. Die Mitgliedschaft bei der ÖH wäre damit ähnlich organisiert wie die bei der besser funktionierenden Gewerkschaft.
Anstelle sich um ihre Kernaufgaben zu kümmern, nämlich die Interessen aller Studierenden österreichweit zu vertreten, die Studierenden im Zusammenhang mit der Absolvierung ihrer Studien zu beraten und Anlaufstelle für Probleme mit dem Studium oder Lehrenden zu sein, fließen ÖH-Pflichtbeiträge in fünfstelliger Höhe beispielsweise in die Veranstaltung dubiose Workshops zu spezifischen Sexualpraktiken und Schulungen zu queerer Sexualität. Linksextreme Gewalt gegen politische Gegner wird unterstützt durch die Organisation von Demos gegen rechts und gegen Burschenschafter und Antifa-Seminare. Kooperiert bzw. finanziert wird weiters die „Rote Hilfe“, welche linksextreme Straf- und Gewalttäter bei Prozesskosten unterstützt, oder auch NGOs wie „SOS Mitmensch“.
Dass sich die Studierenden von dieser ÖH nicht vertreten fühlen und diese ihre echte demokratische Legitimation verwirkt hat, zeigt die erschreckend geringe Wahl-beteiligung, die 2023 mit 21,16% deutlich unter jener vor Corona (damals waren es ca. 25%) lag.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Digitalisierung zuzuweisen sowie eine erste Lesung innerhalb von drei Monaten durchzuführen.