155/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Sicherstellung der Finanzierung des VKI

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Seit seiner Gründung 1961 vertritt der Verein für Konsumenteninformation VKI die Interessen von Konsument:innen, stärkt ihre Position, informiert sie über ihre Rechte und Pflichten und setzt ihre Interessen vor Gericht durch. Der VKI ist also seit Jahrzehnten ein entscheidender Faktor im österreichischen Konsument:innen-schutzsystem.

 

Der VKI finanziert seine Arbeit zu rund 75% selbst, vor allem durch den Verkauf von Publikationen. Weitere Einnahmequellen sind Gebühren für seine Leistungen (z.B. Beratungsgespräche), Mitgliedsbeiträge und die Förderung durch das einzige ordentliche Vereinsmitglied, die Bundesarbeiterkammer und ihren (erhöhten). Mitgliedsbeitrag.

 

Trotz dieser Einnahmen ist die Basissubvention des Bundes ein unbedingt notweniger Beitrag in der Finanzstruktur des Vereins. In der letzten Legislaturperiode wurde eine mehrjährige Finanzierung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Höhe von insgesamt 4,8 Millionen Euro zur Finanzierung des VKI vereinbart. Neben der Basisförderung von 3,7 Millionen Euro wurde ein Werkvertrag mit einem Volumen von 1,1 Millionen Euro abgeschlossen. Dadurch kann der VKI im Auftrag des Bundes Abmahnungen, Musterprozesse und Verbandsklagen gegen Unternehmen durchführen.  Diese mehrjährige Finanzierungszusage erlaubte es dem VKI sich finanziell zu sanieren und ermöglichte ihm Planungssicherheit. Die Finanzierungsvereinbarung läuft allerdings mit Ende 2025 aus.

 

Der Plan zur Budgetsanierung der aktuellen Regierung sieht vor, dass jedes Ministerium 15% der Sachkosten einspart. Da im Regierungsprogramm ein klares Bekenntnis zum VKI fehlt, liegt die Befürchtung nahe, dass auch am Konsument:innenschutz gespart werden soll. Sparen am Konsument:innenschutz heißt Sparen an uns allen. Kürzungen beim VKI wären ein Schlag ins Gesicht der Verbraucher:innen in Österreich. Gerade in Krisenzeiten, Zeiten der Teuerung und der zunehmenden Verlagerung des Handels ins Internet ist ein starker Verbraucher:innenschutz wichtig. Die vielen Rechte der Konsument:innen existieren oft nur auf dem Papier - Unternehmen halten sich häufig leider nicht an die Regeln und reizen die Grenzen des Machbaren aus.  Der VKI ist in Österreich die wichtigste Verbraucher:innenorganisation, die informiert, berät und die Rechte der Konsum-ent:innen vor Gericht durchsetzt.

Sollte die Finanzierung des VKI gekürzt oder gar gestrichen werden, wäre das ein massiver Rückschlag für den Konsument:innenschutz in Österreich. Wer die Finanzierung des VKI infrage stellt, stellt sich auf die Seite großer Unternehmen und Banken – nicht auf die Seite der Konsument:innen. Eine Kürzung oder Streichung der Mittel würde bedeuten, dass tausende Konsument:innen keine Unterstützung mehr gegen betrügerische Geschäftspraktiken, ungerechtfertigte Mahnspesen oder unfaire Vertragsklauseln hätten. Sammelklagen, mit denen unrechtmäßige Gewinne von Konzernen zurückgefordert werden, könnten nicht mehr geführt werden – eine Einladung zur unehrlichen Geschäftemacherei.

Als Grundlage für eine Bewertung und Umsetzung der finanziellen Absicherung des VKI kann das im April 2023 vom für Konsument:innenschutz zuständigen Bundesministerium vorgelegte Förderkonzept zur Sicherstellung einer langfristigen Finanzierung von Verbraucher:innenschutzorganisationen insbesondere des VKI[1] dienen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, sich klar zum Konsument:innenschutz und zum VKI zu bekennen und seine Finanzierung auch über das Jahr 2025 hinaus in einer Höhe sicherzustellen, die sich an den Zuwendungen der letzten Jahre orientiert und die vollständige Erfüllung seiner Aufgaben gewährleistet.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.



[1] https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/929/imfname_1554123.pdf