160/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Parlamentarische Materialien
der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, David Stögmüller, Freundinnen und Freunde
betreffend die umgehende Umsetzung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte
BEGRÜNDUNG
Im aktuellen Regierungsprogramm ist die Erarbeitung eines NAP-Menschenrechte verankert. Es gibt dafür einen dringenden Bedarf, deshalb müssen rasch konkrete Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen werden. Gerade im Lichte der jüngsten Entwicklungen – allen voran der Paradigmenwechsel im Asyl- und Fremdenrecht – ist es dringend erforderlich, dass die Bundesregierung hier keine Zeit verstreichen lässt. Besonders besorgniserregend ist die Zunahme von Hasskriminalität in Österreich, insbesondere gegenüber Minderheiten, LGBTIQ+-Personen und religiösen Gruppen. Die kürzlich bekanntgewordenen Hassverbrechen gegen die LGBTIQ+- Community zeigen, dass sowohl online als auch offline immer mehr Hassverbrechen – auch in organisierter Form – begangen werden.
Das macht die besondere Dringlichkeit deutlich und zeigt, dass es von besonderer Wichtigkeit ist, dass der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte konkrete Maßnahmen zur Prävention, Strafverfolgung und Sensibilisierung im Bereich Hasskriminalität enthält, um den Schutz Betroffener zu gewährleisten.
Ein besonderer Fokus muss im nationalen Aktionsplan auch auf die Bekämpfung von Racial Profiling gelegt werden, das insbesondere marginalisierte Gruppen betrifft und ein gravierendes menschenrechtliches Problem darstellt. Wiederholte Berichte, unter anderem von Amnesty International, belegen systematische Diskriminierung bei Polizeikontrollen, was einen klaren Handlungsbedarf erfordert, zumal ein solches Vorgehen nicht nur einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der einzelnen Betroffenen darstellt, sondern auch die Sicherheit der gesamten Bevölkerung dadurch gefährdet, dass Ermittlungen möglicherweise in falsche Richtungen geführt werden. Zudem wurde im Rahmen der Überprüfung der Menschenrechtslage in Österreich durch den Universal Periodic Review (UPR) des UN-Menschenrechtsrats die Notwendigkeit eines Nationalen Aktionsplans betont.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Umsetzung des im Regierungsprogramm verankerten Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte unverzüglich als vorrangige Maßnahme in Angriff zu nehmen und innerhalb eines Jahres abzuschließen. Dabei sind Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsorganisationen sowie der Ausschuss für Menschenrechte umfassend einzubinden. Besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Bekämpfung von Racial Profiling, Hasskriminalität und anderen Formen struktureller Diskriminierung zu widmen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft vorgeschlagen.