164/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 26.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde
betreffend zielsichere und zeitnahe Reform von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit
BEGRÜNDUNG
Bildungskarenz und Bildungsteilzeit waren bislang einzigartige Möglichkeiten, sich einen beschränkten Zeitraum von der Arbeit freistellen zu lassen, um eine selbst gewählte Qualifizierung und Weiterbildung absolvieren zu können. Bildungskarenz und Bildungsteilzeit mussten dabei zwischen Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in vereinbart werden. Bildungsteilzeit wurde dabei zuletzt weit weniger oft als Bildungskarenz in Anspruch genommen (5.702 vs. 35.633).
Mit Nationalratsbeschluss vom 7. März 2025 wurden Weiterbildungsgeld (Einkommensersatzleistung bei Bildungskarenz) und Bildungsteilzeitgeld (Einkommensersatzleistung bei Bildungsteilzeit) beginnend ab 1. April 2025 (Ausnahme: nachweislich getroffene Vereinbarung vor dem 28. Februar 2025) abgeschafft. Damit steht die Möglichkeit, eine Bildungskarenz bzw. –teilzeit in Anspruch zu nehmen, nur noch jenen Arbeitnehmer:innen offen, die über entsprechend hohe finanzielle Eigenmittel verfügen. Auch alle positiven arbeitsmarkt- und frauenpolitischen Aspekte gehen verloren.
Bildungskarenz und –teilzeit wurden vollkommen überstürzt abgeschafft wie zahlreiche Reaktionen Betroffener und mediale Berichte darüber zeigen. Die Übergangsbestimmungen sind unzureichend und unrealistisch. Für betroffene Arbeitnehmer:innen ist die übereilte Abschaffung ein massiver Eingriff in die zeitnahe Berufs- und Lebensplanung und stellt sie vor existenzielle Probleme. Hinzu kommt ein hohes Maß an Verunsicherung. So stand die Abschaffung der Bildungsteilzeit nie öffentlich zur Diskussion und erfolgte für Betroffene entsprechend völlig unerwartet. Junge Mütter, denen kein Kindergartenplatz zur Verfügung steht, und die häusliche Kinderbetreuung mit Weiterbildung und Qualifikation verbinden wollten, sind mit kaum lösbaren Betreuungsproblemen konfrontiert. Arbeitnehmer:innen, die bereits für Herbst eine Bildungskarenz bzw. –teilzeit mit ihrem/r Arbeitgeber:in vereinbart haben, stehen vor der Entscheidung, diese bei Möglichkeit zu verschieben, nicht in Anspruch zu nehmen oder schlimmstenfalls sogar das Arbeitsverhältnis auflösen zu müssen.
Die Unsicherheit unter den Betroffenen ist umso größer, als bislang weder eine Nachfolgeregelung, noch ein Zeitplan für eine Beschlussfassung über dieselbe vorliegt. Ist schon aus Sicht des Vertrauensschutzes das Tempo der Abschaffung von Bildungskarenz und –teilzeit als hochproblematisch anzusehen, lässt das Fehlen einer zeitnahen Nachfolgeregelung zusätzlich tausende Betroffene in völliger Ungewissheit über ihre weitere berufliche Zukunft zurück. Diese Ungewissheit ist politisch verschuldet und muss so schnell wie möglich behoben werden.
Es gilt daher so rasch wie möglich – jedenfalls vor Sommer 2025 – eine Nachfolgeregelung für die abgeschaffte Bildungskarenz und –teilzeit zu erarbeiten, um die Verunsicherung betroffener Arbeitnehmer:innen zu beenden und eine entsprechende Berufs- und Lebensplanung zu gewährleisten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, zeitnah, spätestens jedoch bis Ende Mai 2025, einen Gesetzesentwurf zu einer Nachfolgeregelung der Bildungskarenz (Weiterbildungsgeld) und der Bildungsteilzeit (Bildungsteilzeitgeld) zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen.
Diese Nachfolgeregelung hat zu beinhalten:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.