166/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde

 

betreffend EU-Richtlinie für Plattformarbeit rasch umsetzen

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Nach der Mitte März bekanntgewordenen Massenkündigung von Arbeitnehmer:innen des Unternehmens Lieferando ist einmal mehr deutlich geworden, dass sogenannte „Freie Dienstverträge“ eingesetzt werden, um das in Österreich geltende Arbeits- und Sozialrecht zu unterlaufen und Menschen in prekäre Abhängigkeit zu versetzen. Die Kündigung der Beschäftigten bzw. deren Verlagerung in den Bereich freier Dienstnehmer:innen ist nicht allein ein Problem der Firma Lieferando, sondern aller Liefer- und Zustellungsdienste, die jene Menschen, die die Arbeit machen, über digitale Systeme wie über schlechte vertragliche Bedingungen in wirtschaftlicher Abhängigkeit halten, ohne die notwendige soziale und arbeitsrechtliche Absicherung zu gewährleisten, die an den Arbeitnehmer:innenstatus geknüpft ist.

 

In der Europäischen Union wurde am 9. Dezember 2024 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rats zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit beschlossen. Sie ist von den Einzelstaaten bis spätestens 2. Dezember 2026 umzusetzen.

 

Diese Richtlinie bestimmt die wesentlichen Bausteine zur Verhinderung des Missbrauchs von technischer und struktureller Macht über Menschen, die sich in wirtschaftlicher Abhängigkeit eines Unternehmens – im konkreten Fall einer digitalen Plattform – befinden. Genau das trifft auf Zustellungs- bzw. Zulieferplattformen zu.

 

Neben nicht spezifisch mit der Plattform zusammenhängenden gesellschaftlichen Problemlagen wie dem Umstand, dass diese Situation überwiegend Menschen betrifft, die keine oder nur wenig andere Möglichkeit der Erwerbsbeteiligung bzw. Existenzsicherung vorfinden, schafft die möglichst schnelle Umsetzung der Plattform-Richtlinie die Voraussetzungen für die korrekte rechtliche Einstufung der in diesen Branchen beschäftigten Menschen und damit verbundener sozialer und Arbeitsrechte.

 

Es muss das Ziel der Politik sein, in Zeiten großer Unsicherheit Menschen ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Die Umsetzung der Plattform-Richtlinie schafft mehr Sicherheit für alle Beteiligten, nämlich für die erwerbstätigen Menschen, die Unternehmen und die sozialstaatlichen Institutionen. Die Einleitung des nationalstaatlichen Umsetzungsprozesses mit dem Ziel, die notwendigen gesetzlichen Änderungen mit 1.1.2026 in Kraft zu setzen, ist daher ein aktuell richtiger, sinnvoller und angezeigter Schritt.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, die Bundesministerin für Justiz sowie der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wird ersucht, dem Nationalrat ehestens, jedoch spätestens bis 30. September 2025, einen Gesetzesvorschlag nach Begutachtung zur Umsetzung der EU- Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (EU) 2024/2831 vorzulegen und darauf hinzuarbeiten, dass die notwendigen Änderungen mit 1.1.2026 in Kraft treten können.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.