17/A XXVIII. GP

Eingebracht am 20.11.2024
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss anlässlich der Hochwasserkatastrophe im September 2024 erlassen wird.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Zweckzuschuss

§ 1. Der Bund gewährt den Ländern anlässlich der Hochwasserkatastrophe Mitte September 2024 nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes einen Zweckzuschuss zur Finanzierung von Beihilfen zur Beseitigung von Schäden.

Höhe des Zweckzuschusses

§ 2. Die Höhe des Zweckzuschusses bleibt einer besonderen bundesgesetzlichen Regelung vorbehalten.

Vollziehung

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Inkrafttreten

§ 4. Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Begründung

Der September 2024 brachte noch nie zuvor dagewesene Regenmengen nach Österreich. Vor allem Niederösterreich war am stärksten betroffen: Vereinzelt fielen dort in wenigen Tagen mehr als 400 Liter Regen pro Quadratmeter; das gesamte Bundesland wurde aufgrund massiver Überflutungen zum Katastrophengebiet erklärt.  Wegen der daraus folgenden massiven finanziellen Belastungen wird der Bund einmalig einen Zweckzuschuss gewähren.

 

Die Höhe des Zweckzuschusses soll sich an der Höhe der EU-Mittel, die durch frei werdende Mittel im Rahmen der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Möglichkeiten zur Erholung von Klimakatastrophen, bemessen."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Budgetausschuss vorgeschlagen.