177/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Michael Fürtbauer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Schluss mit dem Verstecken der Herkunftskennzeichnung
Immer mehr Menschen wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und ob sie umweltfreundlich und gentechnikfrei hergestellt wurden. Eine verpflichtende Herkunftsbezeichnung ist derzeit nur bei bestimmten Lebensmitteln vorgeschrieben, wie etwa bei Frischobst und Frischgemüse, Eiern und verpacktem Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch. Bei Fischen und Fischereierzeugnissen muss das Fanggebiet angegeben sein, wenn im Meer gefischt wurde, sowie bei allen Bio-Produkten, wenn diese mit dem EU-Bio-Siegel versehen sind, bedarf es ebenfalls einer Herkunftsbezeichnung.
Die Wichtigkeit dieser Thematik unterstreicht auch das Volksbegehren „Umsetzung der Lebensmittelherkunftskennzeichnung“[1], welches mit knapp 150.000 Unterstützern große Zustimmung fand und am 28.02.2024 im Nationalrat behandelt wurde.
Im neuen Regierungsprogramm gibt es diesbezüglich nur reine Lippenbekenntnisse und die dringend benötige Reform der Herkunftskennzeichnung wird hintangestellt. Es braucht hier dringend eine klare Regelung, um die Nachvollziehbarkeit für Konsumenten bei Regionalität und Qualität zu verbessern.
Die Einführung einer umfassenden und unbürokratischen Lebensmittelherkunfts-kennzeichnung nach dem Modell „AT – EU – Non EU“ für Fleisch, Milch und Eiprodukte in der Gastronomie in Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen (Gastro, Be- und Verarbeiter, Landwirtschaft, Gastro Großhandel) ist daher längst überfällig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine klar ersichtliche Herkunftskennzeichnung nach dem Modell „AT – EU – Non EU“ einführt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.