178/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abschaffung der AMA-Marketing-Grundsteuer
Durch eine Umgestaltung des Marketingbeitragssystems der Agrarmarkt Austria (AMA) im Jahr 2023 müssen alle landwirtschaftlichen Produzenten zur Finanzierung der AMA-Maßnahmen beitragen. Dies erfolgte durch die Einführung eines allgemeinen Flächenbeitrags neben den bisherigen produktbezogenen Beiträgen. Im Ergebnis handelt es sich um eine versteckte Grundsteuer.
Die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH (AMA-Marketing) mit ihrem AMA-Gütesiegel ist eine Medaille mit zwei Seiten. Einerseits bietet sie die EU-rechtskonforme Variante einer „Quasi-Herkunftskennzeichnung“. Freilich ist das keine wirkliche Herkunftskennzeichnung, aber für den Konsumenten ist es eine minimale Orientierungshilfe. Auf der anderen Seite macht die AMA-Marketing Werbung für die zertifizierten Produkte. Während die simulierte Herkunftskennzeichnung vielleicht einen Mehrwert für die Bauern zu schaffen vermag, denn die Kunden wollen heimische Produkte und können sie so besser erkennen, kommt die Werbung der AMA-Marketing jedoch in erster Linie dem Einzelhandel zugute. Ob dieser in der von den Bauern finanzierten AMA-Werbung einen Mehrwert sieht, darf angesichts der Zunahme von im Einzelhandel selbst entwickelten Gütesiegeln bezweifelt werden. Die Bauern finanzieren mit ihren Mitgliedsbeiträgen eine „Quasi-Herkunftskennzeichnung“ und Werbung. Vom Handel vergütet wird ihnen jedoch nur die „Quasi-Herkunftskenn-zeichnung“.
Marketing ohne Mehrwert
Die AMA-Marketing gibt mehr für Werbung im Internet (2,401 Millionen Euro) als für die Zertifizierung (Qualitätskontrollen: 2,280 Millionen Euro) aus.[1] Der zunehmenden Kritik durch NGOs und Medien an Haltepraktiken vermag die AMA-Marketing nichts entgegenzusetzen. Sie wäre jedoch gefordert, für ihre Financiers einzustehen und für heimische Qualität zu bürgen. Wenn die Konsumenten dem Gütesiegel vertrauen, ist das mehr wert als jede Onlinewerbung.


Selbstvermarktung statt Fokus auf heimische Produkte
Mehr als an der Vermarktung der Bauern scheint die AMA an Selbstvermarktung interessiert zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass die AMA-Marketing einen Onlineshop unter https://shop.amainfo.at/ betreibt? Dort werden aber keinesfalls die Produkte heimischer Landwirte in einem Online-Feinkostladen verkauft, vielmehr betätigt man sich als „90er-Jahre-Webshop“ mit „Minikäsereien“ (Stückpreis inkl. MwSt. Euro 699,00 - jetzt in Aktion -20% nur Euro 559,20) und „AMA-Käse-servierwagen“ – erhältlich in den Ausführungen „Buche natur (Schulwagen)“ (Stückpreis inkl. MwSt. Euro 2.099,00) oder „Gastro schwarz“ (Stückpreis inkl. MwSt. Euro 1.998,48 – jetzt in Aktion -20% nur Euro 1.998,48) – im Angebot.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehend
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die heimische Landwirtschaft durch die Abschaffung der versteckten Grundsteuer zur Finanzierung der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH zu entlasten. Ferner soll das AMA-Gütesiegel durch eine echte Herkunftskennzeichnung als Garant für heimische Qualität ersetzt werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.
[1] AMA-Marketing Bericht 2023, https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/III/1241/imfname_1657786.pdf S. 19-20