183/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Maximilian Linder
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zum Inverkehrbringen von Laborfleisch
Laborfleisch, auch als In-vitro-Fleisch aus der Petrischale bekannt, wird unter labortechnischen Bedingungen hergestellt und soll aus Sicht diverser ideologisierter Interessensgruppen dazu beitragen, den Fleischkonsum vermeintlich umwelt-freundlicher und tiergerechter zu gestalten. Diese sprechen dann euphemistisch von Kulturfleisch (cultured meat) oder verwenden Anglizismen wie „safe meat“, „clean meat“ und „victimless meat“. Tatsächlich stehen wirtschaftliche Interessen im Mittel-punkt.
Ausgangsmaterial für Laborfleisch sind entweder biopsierte Stammzellen aus der Muskulatur eines lebenden Tieres oder embryonale Stammzellen, die einem Wirtstier entnommen werden. Um diese zu gewinnen, müssen jedoch heranwachsende Kälber im Mutterleib und die Mutterkuh getötet werden. Die entnommenen Zellen werden dann in einer Nährlösung, die unter anderem fötales Kälberserum enthält, weiter kultiviert. Die gewünschte Bildung von Muskelfasern erfolgt unter idealen Bedingungen in einem Bioreaktor, in dem sich die einzelnen Zellschichten auf einer Trägerschicht ablagern und anschließend entnommen werden können. Um eine optimale Entwicklung der Zellen zu gewährleisten, muss dem Nährmedium fötales Kälberserum zugesetzt werden, da es eine Vielzahl von funktionellen Proteinen, Spurenelementen, Hormonen und auch Wachstumsfaktoren enthält.[1]
Singapur war das erste Land, das im Jahr 2020 die Produktion von Fleisch aus Zellkulturen zugelassen hat. In der EU unterliegt Laborfleisch als neuartiges Lebens-mittel der Novel-Food-Verordnung (EU) 2015/2283 und muss daher eine Reihe von Kriterien erfüllen, um auf dem europäischen Markt verkehrsfähig zu sein. Die „The Cultivated B GmbH“, ein Tochterunternehmen eines deutschen Lebensmittelkonzerns, hat kürzlich erste Gespräche mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) über die Zulassung eines Hybridwurstprodukts aus pflanzlichen Zutaten und kultiviertem Fleisch bekannt gegeben.[2] Es ist zu erwarten, dass entsprechende Anträge aus der Lebensmittelindustrie zunehmen werden.
Viele Fragen sind noch offen. So kann über die gesundheitlichen Auswirkungen von Laborfleisch derzeit nur spekuliert werden. Denn bisher haben nur wenige Menschen Laborfleisch probiert. Um die gesundheitlichen Auswirkungen auf den Körper beurteilen zu können, bräuchte es aber Jahre, wenn nicht Jahrzehnte kontrollierten Konsums.
Italien hat die Herstellung und den Verkauf von Laborfleisch verboten. Die Abgeordnetenkammer in Rom verabschiedete im November 2023 einen entsprechen-den Gesetzentwurf, der bereits zuvor vom Senat angenommen worden war. Verstöße werden dem Gesetz zufolge mit Geldstrafen von 10.000 bis zu 60.000 Euro geahndet.[3]
Auch die neue Bundesregierung behauptet in ihrem Regierungsprogramm, sich gegen die Zulassung von Laborfleisch auf EU – Ebene einsetzen zu wollen.[4] Es ist daher zu prüfen, ob es sich hierbei um ein reines Lippenbekenntnis handelt.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher zum Schutz der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher, aber auch unserer Tradition und unserer heimischen Produkte nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zuzuweisen.
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000179670/hat-fleisch-aus-dem-labor-das-zeug-zum-superfood
[2] https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/zellbasierter-hotdog-erstes-zulassungsverfahren-von-laborfleisch-in-europa-19173637.html
[3] https://gfieurope.org/de/laborfleisch-kultiviertes-fleisch/
[4] https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:8d78b028-70ba-4f60-a96e-2fca7324fd03/Regierungsprogramm_2025-2029.pdf , S. 143