185/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 27.03.2025
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Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Barbara Neßler, Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend echter Rechtsanspruch auf Kindergartenplatz

 

 

BEGRÜNDUNG

Der Kindergarten ist die erste zentrale Bildungseinrichtung im Leben eines Kindes. Er legt den Grundstein für die sprachliche, soziale und kognitive Entwicklung und ist damit entscheidend für den weiteren Bildungsweg und die Chancen im Leben. Frühkindliche Bildung fördert Kinder unabhängig von ihrer Herkunft, dem sozialen Hintergrund oder dem Bildungsniveau der Eltern und schafft gleiche Startbedingungen für alle.

Ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab dem 1. Geburtstag ist nicht nur ein zentrales bildungspolitisches Instrument zur Herstellung von Chancengerechtigkeit, sondern auch ein familienpolitisches Anliegen. Ein solcher Rechtsanspruch gibt Eltern die notwendige Planungssicherheit. Nur wenn Eltern einen garantierten Anspruch auf einen verfügbaren Bildungs- und Betreuungsplatz für ihre Kinder haben, können sie ihre Erwerbstätigkeit planen und sichern – insbesondere Mütter, die oft aufgrund fehlender Angebote in Teilzeit gedrängt werden oder ganz auf eine Berufstätigkeit verzichten müssen. Dabei ist klar: Ein Rechtsanspruch erfüllt seinen Zweck nur dann, wenn der Platz wohnortnah, ganztägig und ganzjährig verfügbar und qualitativ hochwertig ist. Ein Platz am anderen Ende der Stadt oder des Bezirks mit vielleicht eingeschränkten Öffnungszeiten hilft Eltern nicht und verhindert echte Berufstätigkeit.

SPÖ und NEOS fordern seit Jahren in zahlreichen Anträgen einen verbindlichen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Kindergartenplatz. Das aktuelle Regierungsprogramm bleibt jedoch hinter diesen Forderungen zurück. Es verspricht eine „Garantie auf Vermittlung“. Diese Formulierung bleibt völlig unkonkret und unverbindlich und bietet Familien keinerlei Sicherheit. Was bedeutet eine Garantie auf Vermittlung, wenn am Ende doch kein passender Platz zur Verfügung steht? Für Eltern wäre das wertlos.

Die Finanzierung für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs wäre durchaus möglich: Die vorherige Türkis-Grüne Bundesregierung hat 4,5 Milliarden Euro bis 2030 für den Ausbau der Kinderbetreuung sichergestellt. Diese Mittel könnten jetzt sinnvoll genutzt werden, um gemeinsam mit den Ländern einen verbindlichen Stufenplan für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zu entwickeln.

 

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Bildung wird ersucht, Gespräche mit den Bundesländern und Gemeinden aufzunehmen, um einen verbindlichen Stufenplan für die Umsetzung eines Rechtsanspruchs auf einen ganztägigen, ganzjährigen, wohnortnahen und qualitativ hochwertigen Kindergartenplatz ab dem 1. Geburtstag auszuarbeiten.

Dieser Rechtsanspruch soll sicherstellen, dass allen Kindern ein qualitativ hochwertiger Bildungs- und Betreuungsplatz zur Verfügung steht und Eltern dadurch die notwendige Planungssicherheit erhalten, um Erwerbstätigkeit und Familie besser vereinbaren zu können.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.