187/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde
betreffend einer zügigen Umsetzung einer indexbasierten, bedarfsgerechten Mittelverteilung (Chancenindex)
BEGRÜNDUNG
Jedes Kind verdient die bestmögliche Bildung – unabhängig von seiner Herkunft oder den finanziellen Möglichkeiten der Familie. Bildung öffnet Türen, ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe und gibt jungen Menschen die Chance, ihre Talente zu entfalten. Doch viele Schulen in Österreich stehen vor großen Herausforderungen, die sie ohne zusätzliche Unterstützung kaum bewältigen können.
Kinder, die mit sprachlichen Barrieren kämpfen, Schüler:innen aus sozioökonomisch schwächeren Familien oder solche, die zuhause wenig Förderung erhalten, brauchen gezielte Unterstützung. Oft fehlt es an Lehrkräften, Förderpersonal oder schlicht an Zeit, um auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder einzugehen. Eltern sorgen sich um die Zukunft ihrer Kinder, Lehrkräfte stehen unter wachsendem Druck – und am Ende sind es die Schüler:innen, die unter diesen schwierigen Bedingungen leiden.
Ein Chancenindex als Instrument zur gerechten Ressourcenverteilung kann hier Abhilfe schaffen. Er berücksichtigt objektive Kriterien wie den sozioökonomischen Hintergrund der Schüler:innen und stellt sicher, dass jene Schulen, die besonders gefordert sind, gezielt Unterstützung erhalten. Das Bildungsdokumentationsgesetz wurde 2020 von der Türkis-Grünen Regierung reformiert, um auf entsprechende Daten für solch einen Index zurückgreifen zu können. Das Bildungsministerium hat daraufhin mit Hilfe der Universität Wien einen sozioökonomischen Index für das Projekt „100 Schulen – 1000 Chancen“ entwickelt. Dieser basiert auf Faktoren wie dem Bildungsstand der Eltern, dem Haushaltseinkommen, Migrationsindikatoren, Alltagssprachen und anderen Umweltfaktoren, die unterschiedlich gewichtet werden. Das Modell wurde im Zuge des Schulentwicklungsprojekts „100 Schulen – 1000 Chancen“ erprobt – und könnte sofort auf ganz Österreich ausgeweitet werden, um Bildungsungleichheiten wirksam abzubauen und die Zukunftschancen unserer Kinder zu erhöhen.
Andere Länder wie die Niederlande nutzen bereits ähnliche Modelle seit vielen Jahren mit großem Erfolg. Deutschland hat erst 2024 das „Startchancen-Programm“ neu gestartet. Auch in Österreich muss es unser Ziel sein, dass alle Kinder die gleichen Chancen auf eine gute Schulbildung haben – egal, wo sie aufwachsen. Denn Schulen, die vor besonderen Herausforderungen stehen, brauchen mehr Unterstützung, damit Lehrkräfte ihren wichtigen Bildungsauftrag erfüllen können und kein Kind aufgrund seiner Startbedingungen benachteiligt wird. Die Einführung eines Chancenindex würde somit nicht nur für mehr Bildungsgerechtigkeit sorgen, sondern auch die Qualität des gesamten Schulsystems langfristig stärken.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Bildung wird aufgefordert, auf Grundlage des bereits getesteten sozioökonomischen Index einen Index für bedarfsgerechte Mittelverteilung für Schulen umzusetzen. Schulstandorte mit besonderen Herausforderungen – insbesondere jene mit sozialer Benachteiligung, sprachlichen Hürden oder hoher Diversität – sollen entsprechend ihres Bedarfs verstärkt mit finanziellen Mitteln und zusätzlichem Personal ausgestattet werden mit dem Ziel, Chancengleichheit und Bildungsqualität an allen Schulstandorten nachhaltig zu sichern und zu stärken.
Diese Mittel sollen den Schulen flexibel und schulautonom zur Verfügung stehen, um zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung der Schüler:innen setzen zu können. Dafür sollen entsprechende bürokratische Hürden, die im Zuge des „100 Schulen – 1000 Chancen-Projekts“ sichtbar geworden sind, abgebaut werden. Der Bildungsminister wird daher weiters ersucht, dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, um diese administrativen Erleichterungen rechtlich abzusichern und dauerhaft zu verankern.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bildungsausschuss vorgeschlagen.