196/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Melanie Erasim, MSc, Dominik Oberhofer
Kolleginnen und Kollegen,
betreffend
Weiterentwicklung des "Plan T - Masterplan für Tourismus"
Der „Plan T – Masterplan für Tourismus“ wurde in einem breitangelegtem Stakeholderprozess erarbeitet und im Jahr 2019 veröffentlicht. „Nachhaltigkeit in allen drei Dimensionen“ wurde als zentraler Leitgedanke der Tourismuspolitik des Bundes definiert und damit ein Paradigmenwechsel eingeläutet: Seither steht nicht mehr alleine der Gast im Mittelpunkt der Tourismuspolitik, ebenso wichtig sind die Anliegen der Tourismusbeschäftigten, der Betriebe und der einheimischen Bevölkerung.
Dieses neue Tourismusverständnis hat seither nicht nur die Aktivitäten der Bundespolitik bestimmt (z.B. Neuausrichtung der Gewerblichen Tourismusförderung, gesetzliche Verankerung der Tourismusakzeptanzmessung), sondern auch regionale Tourismusstrategien in den Bundesländern stark beeinflusst. Parallel dazu hat sich auch mit Blick auf die internationale Tourismuspolitik gezeigt, dass der Plan T den Puls der Zeit trifft (vgl. z.B. den EU Transition Pathway for Tourism aus 2022).
Auf Grundlage des Plan T und dank des enormen Einsatzes der Tourismusbetriebe und ihrer engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist es gelungen, so nicht nur die Pandemie zu überwinden, sondern den Erfolgskurs – trotz wirtschaftlich weiterhin herausfordernder Rahmenbedingungen – fortzusetzen: 2024 wurden in Österreich mehr Gästenächtigungen gezählt als jemals zuvor.
Zugleich zeigt die Erfahrung, dass der Tourismus ganz besonders sensibel und rasch auf Zukunftstrends reagiert: In der Vergangenheit war er z.B. Vorreiter bei bargeldlosem Zahlen, Online-Buchungen oder Plattform-Ökonomie. Die Jahre nach der Pandemie waren von ganz besonderer Dynamik geprägt, wobei auch weitere Zukunftstrends wie der Klimawandel, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Energiemanagement oder Fachkräftebedarf prägend waren.
Angesichts dieser rasanten Dynamik ist es erforderlich, dass auch der Plan T evaluiert und zukunftsfit weiterentwickelt wird. Insbesondere folgende Aspekte sollen dabei jedenfalls berücksichtigt werden:
· Der Fokus auf Nachhaltigkeit und die bewährte Struktur des Plan T sollen als Ausgangspunkt fungieren. Insbesondere soll an der Vision festgehalten werden, Österreich als eine der nachhaltigsten Tourismusdestinationen der Welt zu positionieren. Insofern soll die Branche als Impulsgeber bei Nachhaltigkeit positioniert und gezielt auf „Best-Practice“ gesetzt werden (z.B. Einsatz des Österreichischen Umweltzeichens).
· Aufbauend auf dem ganzheitlichen Erfolgsverständnis sollen Fortschritte anhand zusätzlicher aussagekräftiger (Nachhaltigkeits-)Indikatoren noch besser messbar gemacht und eingehend analysiert werden. Dies gilt gerade auch für fortlaufende Erhebungen zur Einstellung der Bevölkerung zum Tourismus („Tourismusakzeptanz“).
· Überhaupt soll im Prozess starkes Augenmerk auf soziale Nachhaltigkeit gelegt werden: Dies gilt insbesondere für Anregungen der einheimischen Bevölkerung, für Bedürfnisse von Tourismusbeschäftigten und für Anliegen kleinstrukturierter (Familien-)Betrieben.
· Durch verstärkte Einbeziehung touristischer Forschungseinrichtungen und wissenschaftlicher Netzwerke soll überdies sichergestellt werden, dass die Auswirkungen der erwähnten sowie weiterer aktueller Zukunftstrends (z.B. Künstliche Intelligenz) umfassende Berücksichtigung finden.
· Zur Absicherung eines erfolgreichen österreichischen Tourismusstandorts müssen Fachkräfte weiterhin ausgebildet und verstärkt angeworben werden.
· Die Rollen- und Aufgabenklärung von Bund, Ländern, Regionen sowie weiteren Stakeholdern des touristischen Ökosystems soll noch klarer herausgearbeitet, um die Effizienz in der Zusammenarbeit weiter zu steigern.
· Die spezifischen Herausforderungen gerade kleinstrukturierter (Familien-)Betriebe sollen adressiert werden, wie beispielsweise bei Betriebsübergaben oder im Bereich der Entbürokratisierung (einschließlich der Potenziale einer Entbürokratisierungsoffensive u.a. im Betriebsanlagenrecht).
Angesichts dieser Erwägungen ist es erforderlich, die Weiterentwicklung des „Plan T – Masterplan für Tourismus“ wieder als partizipativen Stakeholderprozess anzulegen. Dabei gilt es sicherzustellen, dass gerade auch Anliegen der einheimischen Bevölkerung in Tourismusregionen mitberücksichtigt, Länder- sowie Regionenvertreter eingebunden und die vielfältige touristische Stakeholderlandschaft adäquat abgebildet werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der für Tourismus zuständige Bundesminister, wird aufgefordert, ehestmöglich einen partizipativen Stakeholderprozess zur Weiterentwicklung der Tourismusstrategie des Bundes (Plan T – Masterplan für Tourismus) zu starten.
Ausgehend von dem bewährten Fokus auf Nachhaltigkeit sollen dabei insbesondere die Berücksichtigung von Anliegen der einheimischen Bevölkerung (Tourismusakzeptanz), von Tourismusbeschäftigten sowie von kleinstrukturierten Familienbetrieben und speziell die Fachkräfteausbildung und -anwerbung sichergestellt, die Auswirkungen aktueller Zukunftstrends (z.B. Digitalisierung und Künstliche Intelligenz) verstärkt berücksichtigt und eine Entbürokratisierungsoffensive (insb. für kleinstrukturierte (Familien-)Betriebe) initialisiert werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Tourismusausschuss zuzuweisen.