197/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 27.03.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Irene Eisenhut, Mag. Gerhard Kaniak
und weiterer Abgeordneter
betreffend Rettung des Gebrauchshundesportes
Kurz vor Ende seiner Amtszeit hat der ehemalige Gesundheitsminister Johannes Rauch aus überwiegend ideologischen Gründen per Verordnung die Vorgaben für die tierschutzkonforme Hundeausbildung geändert und die Ausübung des Internationalen Gebrauchshundesports verboten.
Dieses Verbot stellt verantwortungsbewusste Hundesportler unter Generalverdacht, während es gleichzeitig fragwürdige Praktiken begünstigen könnte. Zudem untergräbt es die wertvolle ehrenamtliche Arbeit zahlreicher Hundevereine. Auch Organisationen wie Polizei, Bundesheer, Zoll und Rettungshundestaffeln sehen sich vor erhebliche Herausforderungen gestellt, sollte die schwarz-rot-pinke Regierung diese Verordnung nicht umgehend revidieren. Der Internationale Gebrauchshundesport ist weit mehr als eine Freizeitaktivität – er trägt maßgeblich zur Einhaltung hoher Tierschutzstandards bei, fördert das Tierwohl und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit von Mensch und Hund.
Bereits die Entstehung dieser Verordnung wirft erhebliche Fragen auf. Kurz vor seinem Amtsabtritt hat Ex-Minister Rauch im Rahmen der Änderung der Hundeausbildungs-verordnung nicht nur unkritisch die Positionen einzelner Interessengruppen übernommen, sondern auch ohne die gebotene Einbindung fachkundiger Experten und betroffener Institutionen agiert – ein Vorgehen, das den üblichen Gepflogenheiten in einer Demokratie widerspricht. Wenn ideologische Überzeugungen über fachliche Expertise gestellt werden, entstehen Regelungen, die an der Lebensrealität der Menschen vorbeigehen und oftmals mehr Schaden als Nutzen anrichten. Besonders problematisch wird es, wenn davon Bereiche betroffen sind, die öffentliche Sicherheit, Tierwohl oder das Ehrenamt betreffen – wie etwa im Fall des Gebrauchshundesports.
Seit dem Jahr 2000 wurden rund 30.000 Prüfungen im Gebrauchshundewesen absolviert – ohne dass es dabei zu einem einzigen Beißvorfall gekommen wäre. Es ist evident, dass der Gebrauchshundesport einen wesentlichen Beitrag zu mehr Sicherheit, Tierwohl und Tierschutz leistet. Der Internationale Gebrauchshundesport stellt sicher, dass Hunde mental gefestigt, führbar und verantwortungsbewusst ausgebildet werden. Er ist kein „Kampftraining“, sondern vielmehr eine anspruchsvolle Disziplin, die sowohl geistige als auch körperliche Leistungsfähigkeit fördert und damit ein sicheres, artgerechtes und harmonisches Zusammenleben zwischen Mensch und Hund gewährleistet.
Der Internationale Gebrauchshundesport ist ein international anerkannter Hundesport zur Förderung der Arbeitsbereitschaft, des Triebverhaltens, der Gehorsamkeit und der Belastbarkeit von Gebrauchshunden. Ursprünglich stammt dieser Sport aus der Ausbildung von Diensthunden (z. B. Polizei-, Militär- und Rettungshunden) und hat sich zu einem international anerkannten Wettbewerbssystem mit nationalen und internationalen Wettkämpfen bis hin zu Weltmeisterschaften entwickelt. Bei dem aus drei Disziplinen bestehenden Hundesport wird die dritte Disziplin, die sogenannte Abteilung C, oft missverstanden. In dieser Disziplin geht es nicht darum, dass der Hund „scharf gemacht“ wird, wie Lobbyisten und Anti-Tierschützer behaupten, sondern, dass er kontrolliertes Triebverhalten unter Gehorsam zeigt. Es geht um Selbst-beherrschung, Mut, Nervenstärke und soziale Verträglichkeit – trotz hoher Erregungslage. Der Helfer trägt dabei eine Schutzarmmanschette, den sogenannten „Jutearm“, auf die der Hund bei einem befohlenen und kontrollierten „Angriff“ beißt. Er testet den Hund zum Beispiel durch Fluchtversuche oder Scheinschläge – aber alles nach festen Regeln und ohne Gefahr, weder für Tier noch Mensch. Ob der Trainer, der Helfer mit dem Jutearm, der Hundeführer oder der Hund – alle am Gebrauchshundesport Beteiligten müssen zahlreiche Prüfungen ablegen und sind bestens ausgebildet.
Von der UNESCO-Kommission wurde das Gebrauchshundewesen unlängst sogar zum Immateriellen Kulturerbe erklärt:
„Das Gebrauchshundewesen umfasst die gezielte Ausbildung von Hunden für verschiedene tierschutzgerechte Aufgaben zur Unterstützung des Menschen. Dazu gehören unter anderem Such- und Rettungseinsätze, Assistenz für Menschen mit Behinderungen sowie der Schutz und die Bewachung von Eigentum. Seit der Domestizierung des Hundes vor etwa 15.000 Jahren entwickelte sich die enge Zusammenarbeit zwischen Mensch und Tier stetig weiter und wurde in Vereinen und Organisationen strukturiert. Die Praxis kombiniert traditionelles Wissen mit modernen wissenschaftlichen Erkenntnissen und trägt sowohl zur Sicherheit als auch zur Lebensqualität der Gesellschaft bei.
Als immaterielles Kulturerbe überliefert das Gebrauchshundewesen Wissen über Zucht und Ausbildung und basiert auf einem tierschutzgerechten Umgang mit Hunden. Durch klare ethische und fachliche Standards fördert das Gebrauchshundewesen eine verantwortungsbewusste Hundehaltung. Die Arbeit mit Hunden für den menschlichen Gebrauch stiftet Identität für zahlreiche Gemeinschaften und ist eine universelle Praxis, die in vielfältigen kulturellen Kontexten auf der ganzen Welt Anwendung findet. Gleichzeitig erfordert die Geschichte des Einsatzes von Hunden in Kriegen eine kritische Reflexion, um ethische Maßstäbe im Umgang mit Gebrauchshunden zu wahren und Missbrauch in der Vergangenheit zu hinterfragen sowie in Gegenwart und Zukunft zu verhindern.
Menschen können sich aktiv am Gebrauchshundewesen beteiligen, indem sie Vereinen beitreten, an Prüfungen oder Wettbewerben teilnehmen oder sich als Ausbilderinnen und Ausbilder qualifizieren. Jährlich finden zahlreiche Prüfungen und Veranstaltungen auf nationaler und internationaler Ebene statt, darunter Gebrauchshundeprüfungen, Rettungshundewettbewerbe und Vorführungen zur Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte können sich durch Seminare, Workshops oder Schulungen das nötige Wissen aneignen und so selbst Teil dieser traditionsreichen Kulturform werden.“[1]
Die konkreten Folgen des Verbots sind, dass ausgebildete Diensthunde künftig aus dem Ausland zugekauft und importiert werden müssen, die Zuchttauglichkeit ohne Sportprüfung nicht mehr objektiv überprüfbar ist und österreichische Tierschutz-standards nicht mehr gewährleistet sind, zumal in anderen Ländern oftmals ein anderer Tierschutzstandard gilt. Die Verordnung von Ex-Minister Rauch, die den Gebrauchshundesport in Österreich praktisch unmöglich macht, stellt nicht nur den Sport selbst, sondern auch Organisationen wie Polizei, Bundesheer, Zoll, Rettungshundestaffeln und andere vor massive Probleme.
Der Österreichische Kynologenverband (ÖKV) als Dachverband von Hundeverbänden und Vereinen, die sich mit Sport, Haltung, Erziehung, Ausstellung, Ausbildung, Prüfung und Zucht des Hundes beschäftigen, weist oftmals auf die enge Verbindung zwischen verantwortungsvoller Hundezucht und dem Gebrauchshundesport hin. Dass es auch Warnungen aus dem Innen- und Verteidigungsministerium gibt, zeigen nachstehende Veröffentlichungen auf der Plattform „X“:


Entgegen der Behauptung des ehemaligen Gesundheitsministers hat das Verbot des Gebrauchshundesports auch Auswirkungen auf Polizei oder Bundesheer. Das Verbot gefährdet nicht nur Tierwohl und Tierschutz, sondern auch die Arbeit der Exekutive und die innere Sicherheit.
Vertreter des Innenministeriums und des Ministeriums für Landesverteidigung haben sich daher zu Recht entschieden gegen das Verbot des Gebrauchshundesports positioniert. Es liegt im Interesse der öffentlichen Sicherheit, diese Verordnung schnellstmöglich aufzuheben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, die Verordnung des Bundes-ministers für Gesundheit hinsichtlich näherer Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden dahingehend abzuändern, dass die Ausübung des Gebrauchshundesports weiterhin möglich ist.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.