20/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 11.12.2024
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Michael Fürtbauer, MMag. DDr. Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
betreffend Belegerteilungspflicht erst bei einem Netto-Umsatz über 35,- Euro
Seit dem Jahr 2016 muss jeder Unternehmer bei Barzahlungen einen Kassabeleg ausstellen und dem Kunden aushändigen. Die so genannte Belegerteilungspflicht soll insbesondere Steuerbetrug verhindern.
Hat bereits die Einführung der Belegerteilungspflicht zu großem Ärger geführt, so führt derzeit das mit Jänner 2025 geltende Pfandsystem auf Getränke-Kunststoffflaschen und Getränkedosen zu weiterem Ärger.
Mit dem neuen Pfandsystem und der Einhebung von 25 Cent pro Verpackung beim Verkauf sollen jährlich rund 2,2 Milliarden Flaschen und Dosen recycelt und bis 2027 eine Rücklaufquote von 90 Prozent erreicht werden. Damit soll das Wegwerfen von Flaschen und Dosen verhindert und hochwertige Getränkeverpackungen im Kreislauf gehalten werden.
Inwieweit das neue Pfandsystem und vor allem die Rücknahme des Pfandgutes für alle Verkäufer, d.h. Supermärkte, die Gastronomie, Veranstaltungsbetriebe, aber insbesondere auch Würstelstände, Trafiken und Tankstellen im täglichen Geschäft administrierbar ist, wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen. Gerade kleinere Betriebe sind massiv verunsichert, weshalb mögliche Erleichterungen bei der Umsetzung des Pfandsystem aber auch in Bezug auf die Belegerteilungspflicht notwendig sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher als ersten Schritt nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, durch die die Belegerteilungspflicht jeweils nur für Netto-Umsätze über 35,- Euro gilt.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Budgetausschuss zuzuweisen.