203/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Alma Zadić, Agnes Prammer, Freundinnen und Freunde
betreffend Vergütungsansprüche für die Werknutzung durch KI-Dienste
BEGRÜNDUNG
Internationale Tech-Giganten entwickeln KI-Dienste, mit denen Nutzer:innen mittels Eingaben (sog. „Prompts“) Texte, Bilder, Musik und Filme künstlich generieren können (generative KI-Systeme). Der aktuell bekannteste Dienst ist ChatGPT des US-Unternehmens OpenAI. Die Algorithmen der Dienste werden mittels Trainingsdatensätzen trainiert, die sehr oft die Werke von Künstler;innen enthalten. Diese Werke werden ohne Zustimmung der Künstler:innen und ohne Vergütung aus legalen und illegalen Quellen aus dem Internet abgesaugt.
Aktuell steht etwa der Internetkonzern Meta wegen Urheberrechtsverletzungen in der Kritik. Meta soll riesige Raubkopien-Datenbanken von urheberrechtlich geschützten Büchern zu Trainingszwecken genutzt haben. Die Werke österreichischer Autor:innen wie Marlene Streeruwitz, Ingrid Brodnig[1], Peter Handke, Elfriede Jelinek, Monika Helfer, Eva Menasse, Friederike Mayröcker und Thomas Bernhard[2] sollen verwendet worden sein.
AI-Konzerne vertreten dabei fälschlicherweise die Ansicht, die Einspeisungen urheberrechtlich geschützter Werke in generative KI-Systeme könnten auf der Rechtsgrundlage einer freien Werknutzung – konkret des Text- und Dataminings – erfolgen. Tatsächlich wurde diese freie Werknutzung aber in erster Linie für Wissenschaft und Forschung geschaffen und nicht für kommerzielle Produkte. Soweit jedermann diese freie Werknutzung bemühen kann, bedarf es einer legalen Vorlage – und hier spießt es sich.
Die Initiative Urheberrecht fasst die Problemlage wie folgt zusammen:
„Aus Sicht der Kunstschaffenden zeigen sich in Bezug auf Einspeisung, Nutzung und Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen in generative(n)
KI-Systeme(n) insbesondere nachfolgende Problemstellungen:
· Einspeisungen (Scraping, KI-Input), Nutzungen und Verwertungen erfolgen ohne Information der Rechteinhaber (mangelnde Transparenz von Seiten der Herstellergenerativer KI-Systeme)
· Einspeisungen, Nutzungen und Verwertungen erfolgen trotz fehlender Genehmigung der Rechteinhaber (Lizenzierung)
· Einspeisungen, Nutzungen und Verwertungen erfolgen trotz erklärten Rechtevorbehalts (Opting-out)
· Es erfolgt keine Vergütung für KI-Input (Scraping)
· Es erfolgt keine Vergütung für die Nutzungen und Verarbeitungen in KI-Systemen
· Es erfolgt keine Vergütung für Verwertungen generierter KI-Produkte (Output)
· KI-Produkte (Output) werden durch deren Hersteller missbräuchlich als urheberrechtlich geschützte Werke oder Leistungen zulasten der Remuneration der Real-Kunstschaffenden ausgegeben
· KI-Produkte (Output) ahmen den Stil, die Manier oder die Technik von bereits bestehenden, real geschaffenen Werken und Leistungen nach, sodass diese aufgrund der Ähnlichkeit fälschlicherweise echten Künstlerinnen und Künstlern zugeschrieben werden
· Stimmen, Spielweisen, äußere Erscheinungen, typische Bewegungsabläufe etc. werden ohne die Kenntnis, Zustimmung und Remuneration von ausübenden Künstlerinnen und Künstlern genutzt[3]
Der im März 2024 im EU-Parlament beschlossene „AI-Act“ (die KI-Verordnung) ist ein erster richtiger und wichtiger Schritt für die Regulierung von KI in der europäischen Union, enthält jedoch keinerlei Regelungen zur dringend notwendigen Vergütung der Künstler:innen.
Der Zustand, dass die Künstler:innen trotz weltweiter massenhafter Nutzungen ihrer Werke und Leistungen durch generative KI-Systeme aktuell keinerlei Vergütungen erhalten, während milliardenschwere Tech-Konzerne damit ihre Services verbessern, ist untragbar.
Die Initiative Urheberrecht Österreich hat aus diesem Grund bereits im Herbst einen Vorschlag für eine Regelung generativer KI-Systeme im österreichischen Urheberrecht im Rahmen einer Konferenz vorgestellt.[4]
Zuletzt haben der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, die IG Autorinnen Autoren, die Literar Mechana, der Österreichische Verlegerverband und der Presseclub Concordia gemeinsam in einer öffentlichen Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, im Urheberrechtsgesetz rasch eine Vergütung zum angemessenen Ausgleich für die Verwendung ihrer Bücher und Artikel zu KI-Trainingszwecken gefordert.[5]
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, mit der gesetzliche Direktvergütungsansprüche für die Nutzung von Werken und Leistungen durch generative KI-Dienste sichergestellt werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.
[1] "ZIB 2 - Meta: Vorwürfe wegen Urheberrechtsverstößen" vom 23.03.2025
[2] derstandard.at" gefunden am 21.03.2025 17:41 Uhr Michael Wurmitzer Neue Dokumente erzählen, wie Meta seine KI bewusst mit Raubkopien trainierte
[3] Initiative Urheberrecht, Pressepapier 12. September 2024, https://initiativeurheberrecht.at/presse
[4] Walter, Gesetzesvorschlag für eine Regelung generativer KI; Systeme; https://initiativeurheberrecht.at/presse
[5] https://buecher.at/website2021/wp-content/uploads/2025/04/stellungnahme-der-osterreichischen-buchbranche.pdf