213/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Erhöhung des Privatrundfunkfonds

 

 

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Medienbranche und damit auch der Journalismus waren in den letzten Jahren mit zahlreichen existenziellen Herausforderungen konfrontiert. Vor allem die Konkurrenz internationaler digitaler Plattformen sowie steigende Energie-, Rohstoff- und Personalkosten haben heimische Medienunternehmen finanziell massiv unter Druck gesetzt.

 

In der vergangenen Legislaturperiode sind deshalb die bestehenden Förderungen für private Medienunternehmen in beispiellosem Umfang erhöht sowie neue Förderinstrumente implementiert worden, insgesamt konnte eine Steigerung des Fördervolumens von rund 32 Mio auf rund 85 Mio erreicht werden.

Folgende Gesetzesbeschlüsse haben dabei den Privatrundfunk gestärkt:

·        Digitale Transformationsförderung, 2021

o   20 Mio. Euro pro Jahr

·        Aufstockung Nichtkommerzieller Rundfunkfonds, 2022

o   Von 3 auf 5 Mio. Euro pro Jahr

·        Novelle Privatradiogesetz, 2023

·        Medienpaket Sommer 2024:

o   Erhöhung Privatrundfunkfonds (von 20 auf 25 Mio. Euro pro Jahr)

o   Erhöhung NKR-Fonds (von 5 auf 6,25 Mio. Euro pro Jahr)

o   Neue Podcastförderung (500.000 Euro pro Jahr)

o   Erhöhung Digitalisierungsfonds (von 0,5 Mio. auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr)

Diese Förderungen leisten seit ihrer Einführung bzw. Erhöhung einen wertvollen Beitrag zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der Qualität und der Vielfalt des Rundfunkangebots in Österreich.

 

Die eingangs genannten Probleme der Branche haben sich aber dennoch weiter verschärft, vor allem der Abfluss von Werbegeldern zu internationalen Digitalkonzernen reißt große Löcher in die Budgets der heimischen Medienbetriebe.

Viele Formate im Privatrundfunk erzeugen einen Public Value, einen gesellschaftlichen Mehrwert. Gerade diese Inhalte sind jedoch mit erhöhtem Recherche- und Ressourceneinsatz verbunden und lassen sich immer seltener allein durch Werbeerlöse finanzieren. Um die zielgerichtete Förderung dieser Inhalte auch zukünftig sicherzustellen, stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgenden 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Parlament zeitnah eine Novelle des Bundesgesetzes über die Einrichtung einer Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria-Gesetz – KOG) vorzulegen, die eine Erhöhung des Privatrundfunkfonds auf 40 Millionen Euro und eine Erhöhung des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds auf 10 Millionen Euro vorsieht.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.