214/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Nina Tomaselli, Alma Zadić, Freundinnen und Freunde
betreffend echte transparente Postenbesetzung
BEGRÜNDUNG
Eine transparente Postenvergabe ist ein grundlegender Pfeiler demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen. Öffentliche Ämter und Funktionen müssen nach objektiven Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung und fachlicher Eignung vergeben werden – nicht aufgrund parteipolitischer Loyalität oder persönlicher Netzwerke. Nur durch nachvollziehbare Prozesse kann das Vertrauen der Bürger:innen in politische Institutionen gestärkt und der Vorwurf des Postenschachers entkräftet werden.
Umso schwerwiegender wiegt es, dass die neue Bundesregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS, entgegen entsprechender Versprechen, dort weitermacht, wo die ehemalige große Koalition einst aufgehört hat. Noch Anfang März wurde vollmundig angekündigt, alle Postenbesetzungen seien öffentlich im Regierungsprogramm einsehbar, es gebe ein klares Prozedere, es sei alles transparent und man bekenne sich dazu, dass die besten Köpfe die Posten erhalten.
Noch nicht einmal einen Monat später wurde bekannt, dass der nunmehrige Ex-Kanzler Karl Nehammer in das großzügig besoldete Direktorium der Europäischen Zentralbank bestellt werden soll. Anders als die andere Mitglieder und zukünftigen Kolleg:innen weist Nehammer dafür keine einschlägige Berufsausbildung oder ‑erfahrung vor. Die Bestellung erfolgte auf Empfehlung von Finanzminister Marterbauer. Die NEOS als dritter Regierungspartner sollen gleich gar nicht in die Entscheidung eingebunden gewesen sein.
Es kann also festgehalten werden, dass bei Postenbestellungen der neuen Regierung noch nicht einmal regierungsintern Transparenz gelebt wird. Diese Art von Postenvergabe verstärkt den Eindruck, dass es sich um eine parteipolitische Versorgung handelt – und nicht um eine Besetzung im Interesse des öffentlichen Wohls.
Um solchen Entwicklungen entgegenzuwirken und das Regierungsversprechen einzulösen, braucht es klare, transparente und überprüfbare Verfahren zur Postenvergabe.
Aus diesem Grund ist dringend ein Maßnahmenpaket zur transparenten Postenvergabe nötig. Dies umfasst folgende Eckpunkte:
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat bis spätestens 1. Juli 2025 das Gesetzespaket zuleiten.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat bis spätestens 1. Juli 2025 ein Gesetzespaket zur transparenten Postenvergabe zuzuleiten. Dazu gehört insbesondere ein online abrufbares Transparenzregister zur Nachvollziehbarkeit der Besetzungen aller Spitzen-Jobs (inkl. Ausgliederungen), Ausdehnung des HinweisgeberInnenschutzgesetzes auf Postenschacher, öffentliche Begründungspflicht bei Postenbesetzungen und Lückenschluss bei der Ausschreibungspflicht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.