215/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Wiedereinführung und Weiterentwicklung von Community Nursing in Österreich
BEGRÜNDUNG
Community Nursing ist ein innovativer Ansatz der gemeindenahen Gesundheits- und Pflegeversorgung. Ziel ist es, den Pflege- und Betreuungsbedarf niederschwellig, präventiv und bedarfsorientiert abzudecken, insbesondere für ältere Menschen, Kinder und Jugendliche. Die Community Nurse agiert in der Lebenswelt der Menschen, vernetzt bestehende Angebote und stärkt Gesundheitskompetenz sowie Selbstbestimmung.
Mit Mitteln des EU-Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) wurde in den Jahren 2022 bis 2024 ein entsprechendes Pilotprojekt umgesetzt. Seit 2024 stehen über den Pflegefonds Mittel für die Weiterentwicklung und Sicherung dieser Projekte zur Verfügung. Obwohl die Finanzierung grundsätzlich gesichert schien, wurden viele Projekte eingestampft, da die Mittel nicht zweckgebunden und somit in andere Bereiche geflossen sind.
Das Projekt muss dringend wiederbelebt werden. Aus der parlamentarischen Anfragebeantwortung 314/AB[1] geht hervor, dass es in der gesamten Pilotphase rund 490.000 Kontakte im Projektzeitraum 1. Jänner 2022 bis 30. September 2024 gab. Ein Indikator, der ein klares Zeichen für die Fortführung des Projektes setzt. Dabei ist die Zielrichtung klar: Entlastung der Spitalsambulanzen und Wartezimmer, die nicht-stationäre Versorgung hat Vorrang. Community Nursing erfüllt diese Zielsetzung in idealer Weise, indem es präventive Hausbesuche, Gesundheitsberatung, Alltagsbegleitung und koordinierte Versorgungsnetzwerke vor Ort anbietet. Zudem stellt die dauerhafte Verankerung von Community Nurses eine dringend notwendige Aufwertung des Berufsbildes der Pflege dar.
Durch den gesicherten und ausgebauten Einsatz von Community Nurses kann die pflegerische und gesundheitliche Versorgung niederschwellig, wohnortnah und präventiv gestaltet werden. Die strukturelle Verankerung dieses Konzepts stärkt das Pflege- und Gesundheitssystem langfristig und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Selbstständigkeit und Lebensqualität unterstützungsbedürftiger Menschen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert,
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.