217/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend One-Stop-Shop Heilbehelfe und Hilfsmittel
BEGRÜNDUNG
In der XXVII. Gesetzgebungsperiode hat der Nationalrat am 20. Mai 2021 einstimmig einen Entschließungsantrag beschlossen, wonach im Bereich Menschen mit Behinderungen mehrere One-Stop-Shops umgesetzt werden sollten. Die Aufforderung betraf Angebote der Persönlichen Assistenz, Beratung und Unterstützungsleistungen sowie eine Stelle zur Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Die Zuständigkeiten zur Finanzierung dieser Angebote sind zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungen zersplittert. Zum Teil gibt es auch mehrfache Zuständigkeiten bzw. übernehmen etwa im Fall von Hilfsmitteln verschiedene Stellen nur einen Teil der Kosten: So leistet die ÖGK für ein Therapiefahrrad nur einen Zuschuss. Der Rest der Kosten muss entweder selbst finanziert werden oder es muss bei anderen Stellen, wie den Sozialabteilungen der Länder, der PV oder Spendenorganisationen um weitere Kostenübernahme angesucht werden. Für die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das neben der finanziellen Belastung vor allem viel Bürokratie. Ziel der One-Stop-Shops war und ist es, die Finanzierung zu bündeln und die Antragsstellung für die betroffenen Menschen zu vereinfachen.
Durch die Bundesrichtlinie zur Vereinheitlichung der Persönlichen Assistenz gab es in der letzten GP in diesem Bereich Schritte zu einem One-Stop-Shop in den teilnehmenden Bundesländern. Auch was Servicestellen zur Beratung und Unterstützung betrifft wurden einzelne Pilotprojekte gestartet (Social-Help-Desk in Salzburg).
Was die Antragsstellung auf Kostenübernahme bei Heilbehelfen und Hilfsmitteln betrifft sind nach wie vor keine Umsetzungsschritte sichtbar. Menschen, die Heilbehelfe und Hilfsmittel benötigen, müssen nach wie vor teilweise mehrere Ansuchen bei verschiedenen Stellen einbringen, um jene Geräte und Gegenstände zu bekommen, die sie für ihr Leben brauchen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und den Sozialversicherungsträgern in jedem Bundesland One-Stop-Shops für die Beantragung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln zu entwickeln.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.