221/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde
betreffend besseren Schutz von Konsument:innen vor überzogenen Inkassokosten
BEGRÜNDUNG
Für viele Menschen beginnt die Schuldenfalle mit einer kleinen unbezahlten Rechnung - einer Handyrechnung, einem offenen Betrag beim Versandhandel oder einer notwendigen Reparatur, die dennoch schwer leistbar war. Was zunächst wie eine geringfügige und handhabbare finanzielle Belastung erscheint, wächst sich durch Mahnspesen, Zinsen, Zinsenzinsen sowie hohe Gerichts- und Inkassokosten oft in kurzer Zeit zu einem existenziell bedrohlichen Schuldenberg aus. So kann völlig legal aus einer ursprünglichen Forderung von 1.500 EUR innerhalb weniger Jahre ein Betrag von 45.000 EUR Schulden[1] werden. Lt. einer Erhebung der Schuldenberatungen verdreifachen sich nicht bezahlte Schulden im Durchschnitt innerhalb von 8 Jahren[2]. Als Gesellschaft können wir nicht zulassen, dass Menschen in Österreich wegen einer Bagatellschuld in die Armut gedrängt werden. Besonders betroffen sind Menschen mit geringen Einkommen, Alleinerziehende, junge Erwachsene oder Personen, die gerade ihren Arbeitsplatz verloren haben.
Inkassokosten sind dabei nicht nur ein Detail im Forderungsmanagement, sondern ein erheblicher Faktor für Überschuldung, insbesondere deshalb, weil die Regeln für Inkassobüros in Österreich zu ungenau sind. Inkassodienstleister verlangen oft Höchstsätze und suggerieren, dass die verlangten Beträge gesetzlich geregelt und berechtigt seien. Allerdings ist das Ausschöpfen der Höchstsätze laut Inkassogebührenverordnung nur nach den besonderen Umständen des Einzelfalls angemessen. Für die Schuldner:innen ist zudem oft nicht nachvollziehbar wie die geforderten Beträge zustande kommen. In der Regel wehren sich Konsument:innen daher nicht gegen überbordende Gebühren.
Es ist Aufgabe der Politik, faire Rahmenbedingungen zu schaffen: Forderungen sollen natürlich kostendeckend eingetrieben werden können – aber in einer Art und Weise, die nachvollziehbar, verhältnismäßig und menschlich ist. Wer in einer schwierigen Lage steckt, darf nicht zusätzlich durch intransparente und überzogene Inkassopraktiken belastet werden. Auch das ist Teil einer sozial gerechten Politik in einem modernen Sozialstaat.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Wirtschaft, Energie und Tourismus, wird ersucht, sich für Maßnahmen einzusetzen, die Konsument:innen wirksam vor überhöhten und intransparenten Inkassokosten schützen. Dabei sollen insbesondere folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
1. Klare gesetzliche Obergrenze für Inkassokosten:
Die durch Inkassodienstleister verrechenbaren Kosten
sollen auf einen Höchstbetrag beschränkt werden, der in einem
angemessenen Verhältnis zur Hauptforderung steht. Kosten müssen
für die Schuldner:innen nachvollziehbar sein.
2. Transparente Darstellung der Inkassoleistungen:
Inkassodienstleister sollen verpflichtet werden, ihre
Forderungen gegenüber Konsument:innen verständlich, nachvollziehbar
und einzeln aufgeschlüsselt darzustellen, insbesondere müssen die
Namen der ursprünglichen Gläubiger:inen und die ursprüngliche
Forderung ersichtlich sein. Pauschale Forderungen ohne belegbare Leistungen
sollen ausgeschlossen werden.
3. Verbot der gleichzeitigen Verrechnung identischer Leistungen:
Es soll gesetzlich klargestellt werden, dass Leistungen
wie Zahlungsaufforderungen, Mahnungen oder Vereinbarungen zur Ratenzahlung
nicht mehrfach durch unterschiedliche Akteur:innen (z. B.
Inkassobüros und Rechtsanwält:innen) betrieben werden dürfen.
4. Inkassobüros müssen Regeln unterworfen sein, die von der Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht werden.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.