224/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Alois Kainz

und weiterer Abgeordneten

betreffend Umgehende Erarbeitung einer österreichweiten Blackout-Strategie zum Schutz der heimischen Bevölkerung

 

 

Die Gefahr eines Blackouts, definiert als der Eintritt eines überregionalen Strom-, Infrastruktur- sowie Versorgungsausfalls, ist jedenfalls sehr ernst zu nehmen.

 

Der Vorstand des Verbund; Michael Strugl; beantwortete in einem Interview am 17. Jänner 2024 mit der Tageszeitung „Heute“ die Frage, ob die Gefahr eines Blackouts realer sei als früher, wie folgt:

 

„Es gibt ein geschärftes Bewusstsein für das Thema Blackout durch die Energiekrise. Und die Tatsache, dass wir immer mehr Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen integrieren müssen – also Wind- und Sonnenkraft – macht es schwieriger, für Stabilität zu sorgen. Netzengpässe kommen hinzu. Also: Es gibt mehr Problembewusstsein, aber auch mehr Potenzial für solche Störfälle.“[1]

 

Fällt der Strom aus, sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeschränkt. Alltägliche Dinge wie Kochen, Heizen, Licht, Kommunikation usw. werden zur Herausforderung. Durch entsprechende Vorsorge und Kenntnis der persönlichen Infrastruktur können im Vorfeld diese Auswirkungen minimiert werden.

 

Viele Bürgerinnen und Bürger Österreichs sind, trotz diverser Empfehlungen, jedoch noch immer nicht ausreichend auf ein Blackout vorbereitet. Bei manchen fehlt laut eigenen Angaben der Platz, beispielsweise Wasserkisten oder andere Vorräte zu bunkern, bei manchen fehlt auch schlichtweg das Geld für eine derartige Blackout-Vorsorge, da ihnen am Ende des Monats ohnehin kein Geld mehr bleibt.

 

Ein Blackout verursacht laut einer Studie der Johannes-Kepler-Universität in Linz für jede Stunde ohne Strom 92 Millionen Euro Schaden für die heimische Volkswirtschaft. Ein ganzer Tag im Blackout würde das Land Österreich sogar über eine Milliarde Euro kosten.[2] Um derartig drastische Schäden für unser Land zu verhindern, wäre es sinnvoll; bereits jetzt Geld in die Hand zu nehmen und ein geeignetes Förderpaket zu beschließen.

 

Dazu kommt, dass es weiterhin keine österreichweite Blackout-Strategie in Österreich gibt. Dies wurde jüngst vom Rechnungshof in einem entsprechenden Bericht „Vorbereitung auf den Blackout-Fall“ (Reihe BUND 2025/2)[3] kritisiert.

 

Der Rechnungshof stellt im genannten Bericht einleitend fest, dass ein Blackout ein überregionaler, plötzlich auftretender Stromausfall ist, dem Ausfälle der Infrastruktur und Versorgung folgen.

 

Das hat zur Folge, so der Rechnungshof, dass die Vorbereitung auf den Eintritt eines Blackouts daher berücksichtigen muss, dass keine angrenzenden Gemeinden, Bezirke und Bundesländer stromversorgt sind. Ein rascher Ausfall der gewohnten Kommunikationsmöglichkeiten (Handy, Internet), Einschränkungen der Mobilität und der Versorgung mit Gütern des alltäglichen Bedarfs sind als Folgen erwartbar.

 

„Aus Sicht des Rechnungshofes ist ein durchgängiges und einheitliches Verständnis von Blackout maßgeblich, um die Resilienz der staatlichen Verwaltung in Krisenfällen zu erhöhen. Er weist darauf hin, dass das Verständnis der Länder dahingehend unterschiedlich war, bei welcher Dauer und bei Ausfall welcher Komponenten ein Blackout vorlag. Dies könnte im Anlassfall zu Unsicherheiten und Unklarheiten führen und ein uneinheitliches Vorgehen nach sich ziehen.

 

Vorbereitungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen und optimieren

Zur Zeit der Rechnungshofprüfung waren einzelne Blackout-Maßnahmen noch nicht voll ausgearbeitet, andere weit fortgeschritten oder in Umsetzung. Gemeinsam waren auf allen überprüften Körperschaftsebenen die Bestimmung von blackout-relevanten Aufgaben und dafür erforderliches Personal. So definiert im Land Steiermark beispielsweise jede Landesdienststelle für sich, welche Aufgaben sie als blackout-relevant erachtet. Das Innenministerium definiert die Aufgabenstellungen zentral auch für die nachgeordneten Dienststellen.

 

Im Land Steiermark obliegt es der Leitung der Landesdienststellen, das benötigte, qualifizierte Personal zu benennen und zuzuteilen. Das Außenministerium legt fest, dass sich Personal bestimmter Organisationseinheiten im Blackout-Fall in der Zentralstelle in Wien einzufinden hat.

 

Bei der Auswahl von blackout-relevantem Personal ist darauf zu achten, nur jene Personen zur Dienstleistung aufzufordern, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind – um etwa vermeidbare Verkehrsströme zu minimieren. Dabei sollten auch die persönlichen Lebensumstände und die Entfernung zum Arbeitsort bedacht werden.

Vorbereitungsmaßnahmen wie diese sind daher in regelmäßigen Abständen auf ihre Eignung zu überprüfen und interministeriell sowie im Austausch mit anderen Gebietskörperschaftsebenen zu optimieren. Ebenfalls wichtig ist eine regelmäßige Neubeurteilung blackout-relevanter Aufgaben.

 

Österreichweite Blackout-Strategie und vordefinierte Kommunikationswege ausständig

Das Staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement (SKKM) ist unter anderem zuständig für die Zusammenarbeit beziehungsweise die Koordination der Maßnahmen sowohl bei der Vorsorge wie auch bei der Abwehr und Bewältigung von Katastrophen.

 

Im Dezember 2022 richtete der SKKM-Koordinationsausschuss eine Fachgruppe zum Thema Blackout ein. In dieser waren die Länder, die Bundesministerien und weitere Stellen – wie etwa Einsatzorganisationen und Medien – vertreten, um eine Blackout-Strategie zu erarbeiten. Neben der uneinheitlichen Blackout-Begriffsdefinition waren auch die behördeninterne Kommunikation beziehungsweise der Kommunikationsweg je nach Land verschieden.

 

Die Zuständigkeiten und Kommunikationswege sollten im Voraus definiert werden, um in der Katastrophensituation keine Zeit zu verlieren, so die Empfehlung des Rechnungshofes. Die Rahmenbedingungen sollten – einem Automatismus gleich – ohne weitere Entscheidungssuche angewendet werden.

 

(Krisen-)Kommunikationssysteme ausreichend gewährleisten

Eine bundesweite Übung zur Kommunikation in der Krise fand in Österreich bisher nicht statt. Eine Übung mit diesem Schwerpunkt ist für den Blackout-Fall unerlässlich, um eine unkoordinierte und widersprüchliche Kommunikation im Krisenfall zu vermeiden.

 

Im Rahmen des SKKM-Koordinationsausschusses wurden jedoch schon Schritte und Maßnahmen zum Aufbau einer krisenresistenten und auch im Blackout-Fall funktionierenden Kommunikation gesetzt.  Die Funktion der relevanten (Krisen-)Kommunikationssysteme wäre – zumindest für jene Zeitspanne, die zur Wiederherstellung der Stromversorgung erwartet wird – zu gewährleisten.“[4]

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Empfehlungen des Rechnungshofes in seinem Bericht „Vorbereitung auf den Blackout-Fall“ (Reihe BUND 2025/2) rasch umzusetzen. Im Vordergrund soll dabei die umgehende Erarbeitung einer gesamt-staatlichen Blackout-Strategie und in diesem Zusammenhang die Festlegung klarer Zuständigkeiten und Kommunikationswege im Krisenfall, die Sicherstellung regel-mäßiger Überprüfungen und Optimierungen der Vorbereitungsmaßnahmen, die Sensibilisierung und Information der Bevölkerung, die Stärkung der kommunalen Krisenstäbe, die Sicherung der Lebensmittelversorgung, die Förderung der Selbstversorgung von Einsatzorganisationen sowie die Verbesserung der Kommunikationsinfrastruktur stehen.“

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.



[1]   https://www.heute.at/s/energie-boss-enthuellt-so-real-ist-die-blackout-gefahr-120014524

[2]   https://energieinstitut-linz.at/wp-content/uploads/2020/01/Endbericht_Blackouts-in-Österreich_logos_vorderseite.pdf 

https://www.blackout-simulator.com/

[3]   https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/2025_1_Vorbereitung_auf_den_Blackout-Fall.pdf

[4]   https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/Meldungen_2025/ Oesterreich_keine_fertiggestellte_Blackout_Strategie.html