225/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Christofer Ranzmaier

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wahrung der Schutzfunktion Österreichs gegenüber Südtirol im Zuge der laufenden Autonomiereform

 

 

Die Republik Österreich hat sich mit dem Pariser Abkommen vom 5. September 1946 völkerrechtlich verpflichtet, die Schutzfunktion für die deutsch- und ladinischsprachige Bevölkerung in Südtirol zu übernehmen. Diese Funktion war und ist ein zentrales Element österreichischer Außen- und Minderheitenpolitik sowie ein wesentlicher Beitrag zur Stabilität im Alpenraum.

 

Im Jahr 1992 wurde auf Basis der erreichten Autonomierechte die sogenannte Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien vor den Vereinten Nationen offiziell vollzogen. Der erreichte Autonomiestandard stellte aus österreichischer Sicht die Erfüllung der Schutzverantwortung dar – weitere Verschiebungen zu Lasten der deutschsprachigen Volksgruppe wurden ausgeschlossen. Im Laufe der Jahre entfernte man sich bspw. durch die italienische Verfassungsreform 2001 meilenweit von diesem Standard. So sollte die aktuell zur Diskussion stehende Autonomiereform laut Landeshauptmann Kompatscher und Bundeskanzler Nehammer genau diesen Standard von 1992 wiederherstellen.

 

Die in Rom vom Ministerrat vorgelegte Reform des Autonomiestatuts weist jedoch in mehreren zentralen Punkten eine Abkehr von diesem Standard auf. Um ein paar der Kritikpunkte aufzuführen: Zum einen geht es um die Umbenennung der Region, die künftig auch im Deutschen eine Koppelung des im italienischen Faschismus erfundenen Begriffs „Alto Adige“ an die Bezeichnung Südtirol vorsieht, was angesichts der historischen Dimension nicht nur als Provokation interpretiert werden kann, sondern auch weitreichende Folgen bspw. in Sachen Toponomastik haben könnte. Ein weiterer Kritikpunkt ist die Änderung der Ansässigkeitsklausel, wonach es künftig bereits nach zwei Jahren anstatt vier die Möglichkeit zur Wahl auf Landes- & Gemeindeebene geben soll. Zudem wird das Minderheitenrecht der deutsch-sprachigen Minderheit quasi ins Gegenteil verkehrt, indem der Proporz dahingehend reformiert wird, dass er auch für die Vertretung der italienischen Mehrheitsbevölkerung (die in Südtirol nur eine Minderheit darstellt) gilt, was dafür sorgt, dass ungeachtet von etwaig anderslautenden Wahlergebnissen diese Minderheit automatisch in Landtags-ausschüssen und in den Gemeinden vertreten ist. Als weiterer Kritikpunkt steht im Raum, dass die Autonomie durch einfachen Beharrungsbeschluss bei absoluter Mehrheit durch das Parlament in Rom einseitig geändert werden kann. So gibt es viele Kritikpunkte, die angesichts der von Bozen und Rom gewählten Vorgehensweise, die Autonomie in Hinterzimmern zu reformieren, niemals öffentlich diskutiert wurden und so auch keinen Eingang in den Reformprozess gefunden haben. Eine derartige Entwicklung widerspricht dem Geist des Pariser Abkommens und muss von österreichischer Seite klar adressiert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat bekennt sich ausdrücklich zur weiterhin bestehenden Schutzfunktion der Republik Österreich gegenüber der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung Südtirols im Sinne des Pariser Abkommens von 1946.

Der Nationalrat fordert daher die Bundesregierung, insbesondere die Bundes-ministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, auf

1.    gegenüber der italienischen Regierung mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die im Jahr 1992 erreichten Autonomiestandards gewahrt bleiben und eine Rückkehr zu diesen Standards als verbindliche Grundlage für jede Reform des Autonomiestatuts erfolgt;

2.    auf diplomatischem Wege unmissverständlich klarzustellen, dass jede Aushöhlung dieser Autonomie-Standards aus dem Jahre 1992 – insbesondere im Hinblick auf institutionelle Mitwirkungsrechte, sprachliche Gleichstellung und Minderheitenschutz – eine Abweichung vom Geist und der Intention des Pariser Abkommens darstellt.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.