227/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA, MMMag. Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Rasche Umsetzung der Empfehlungen des EAG-Evaluierungsberichts 2024

 

 

Gemäß § 91 EAG ist das Fördersystem des Bundesgesetzes über den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes) drei Jahren nach Inkrafttreten einer Evaluierung durch externe Fachexperten zu unterziehen. Im Februar 2024 wurde die Österreichische Energieagentur (Austrian Energy Agency – AEA) vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) beauftragt einen EAG-Evaluierungsbericht zu erstellen.

 

Dieser EAG-Evaluierungsbericht 2024 (III-104 d.B. XXVIII. GP)[1] wurde dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zugewiesen und in der 2. Sitzung dieses Ausschusses am 02.04.2025 behandelt.

 

Der EAG-Evaluierungsbericht 2024 beinhaltet eine Reihe von dringend zeitnah umzusetzenden Empfehlungen. Die Experten kommen bei der Evaluierung zur Erkenntnis, dass die Summe der nicht regelbaren Einspeisung, vor allem von PV-Kleinanlagen aufgrund der enormen Menge an Erzeugungskapazität, ein signifikantes Problem darstellen, auf das zeitnah reagiert werden muss. Gerade auch der angestrebte Wettbewerb zwischen den Fördernehmern findet teilweise nicht statt, da die Ausschreibungen unterzeichnet und damit die Fördereffizienz beeinträchtigt ist.

 

Ebenfalls gilt es, die Marktprämie in Stunden mit negativen Strommarktpreisen auszusetzen, um einen volkswirtschaftlichen Schaden abzuwenden.

 

Weiters wird empfohlen, Speicher auch bei Bestandsanlagen verstärkt zu fördern sowie die Einspeisung von PV-Strom aus Batteriespeichern als Ökostrom grund-sätzlich zu ermöglichen.

 

Für Biomasse und Biogas-Anlagen sollen nicht mehr die Engpassleistung als bestimmendes Förderkriterium herangezogen werden, sondern zur besseren Marktintegration ein flexibler und saisonaler Betrieb die Reaktion auf Preissignale am Markt sicherstellen. Die Experten hinterfragen in diesem Zusammenhang aus einer technologieübergreifenden beziehungsweise systemischen Sicht die Effizienz der Förderung dieser Technologie. Auch werden die Leistungsgrenzen für den Fall, dass der Referenzwert den anzulegenden Wert übersteigt und es deshalb zu einer Rückvergütung an die EAG-Abwicklungsstelle kommt, als wesentlich zu hoch angesehen, was eine große Förderineffizienz bedeutet.

 

Teilweise wurden auch um bis zu 19 % höhere Förderpreise festgelegt als gutachterlich empfohlen. Die Experten kommen zum Schluss, dass durch eine verbesserte Wettbewerbssituation eine Reduktion der spezifischen Förderkosten bei PV-Anlagen um etwa 37 % möglich ist. Darüber hinaus haben sich die spezifischen Förderkosten in Teilen der PV-Förderung durch die Abkehr von einem kostenbasierten Rankingmechanismus um 28 % erhöht. Weiters werden Technologien gefördert, die einen nahezu 10mal höheren Förderbedarf pro erzeugter kWh haben als andere Technologien, was ebenfalls zu einer hohen Förderineffizienz führt.

 

Um eine hohe Fördereffizienz sicherzustellen, empfehlen die Verfasser des EAG-Evaluierungsberichts eine möglichst rasche Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit welcher jene Empfehlungen aus dem EAG-Evaluierungsbericht 2024 (III-104 d.B.) umgesetzt werden, die dazu beitragen, eine höchstmögliche Effizienz der eingesetzten Fördermittel sicherzustellen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie zuzuweisen.



[1]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/III/104