228/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Konsequentes Vorgehen gegen Drogenlenker
Drogenmissbrauch hat im Straßenverkehr nichts verloren. Das Lenken in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand stellt ein erhebliches, statistisch erwiesenes Unfall-risiko in Österreich dar.
Im Jahr 2024 wurden allein in Oberösterreich 1.326 Lenker angezeigt, weil sie unter Suchtgifteinfluss ein Fahrzeug gelenkt hatten. Laut einer aktuellen Dunkelzifferstudie des Verkehrsclubs Österreich (VCÖ) waren rund 42.000 Personen im Alter von 17 bis 65 Jahren zumindest einmal unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterwegs – und das allein in Oberösterreich. Die Zahl der Drogenlenker ist damit seit mehreren Jahren stabil hoch und stellt eine erhebliche Gefahr für die Verkehrssicherheit dar.[1]
Auch das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) meldet alarmierende Zahlen, so sollen 2023 laut einer Dunkelzifferstudie des KFV über 250.000 Drogenlenker in Österreich unterwegs gewesen sein, d.h. unter dem Einfluss von Drogen oder anderen verbotenen Substanzen ein Fahrzeug gelenkt haben.[2]
Die Kontrolltätigkeit für die ausführenden Organe bleibt jedoch weiterhin erschwert: Anders als bei Alkoholkontrollen per Alkomat ist für die Feststellung der Fahr-untüchtigkeit infolge von Drogenkonsum noch immer ein Amtsarzt notwendig. Gerade in diesem Bereich mangelt es jedoch an der Verfügbarkeit medizinischer Fachkräfte, wodurch viele Verdachtsfälle nicht unmittelbar überprüft werden können. Hier braucht es eine Anpassung gemäß den Vorgaben und Rahmenbedingungen bei Alkohol-kontrollen im Straßenverkehr. So gibt es mittlerweile auch schon belastbare Drogenvortests, welche im Rahmen von Kontrollen im Straßenverkehr eingesetzt werden können, diese sind auch international schon in breiter Anwendung und stellen eine erhebliche Verbesserung der Detektierbarkeit von Drogenlenker dar.[3]
Mit dem Ministerialentwurf 144/ME betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden, wurde am 30. April 2019 ein wichtiges und richtiges Vorhaben im Zuge eines Begutachtungsverfahrens zur Diskussion gestellt, das unter anderem folgenden Inhalt hatte:
· Erweiterung des Tatbestands auf den Begriff Suchtmittel, um Beeinträchtigungen auf Grund des Konsums von psychotropen Stoffen ebenfalls dem Regime der besonderen Sicherungsmaßnahmen wegen Beeinträchtigung von Lenkerinnen/Lenkern von Fahrzeugen zu unterstellen
· Hat eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit durch besonders geschulte und hierzu ermächtigte Organe der Bundespolizei wegen des Verdachts des Lenkens in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand die Fahruntüchtigkeit ergeben und die Blutuntersuchung das Vorliegen von illegal konsumiertem Suchtmittel im Blut bestätigt, soll die unwiderlegliche Rechtsvermutung (praesumptio iuris et de iure) der Beeinträchtigung durch Suchtmittel gelten.
· Schaffung einer speziellen Rechtsgrundlage für besonders geschulte und dazu ermächtigte Organe der Bundespolizei zur Überprüfung der Fahrtüchtigkeit von Personen, die im Verdacht stehen, in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand ein Fahrzeug gelenkt zu haben
· Ansiedlung des Tatbestands des Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Suchtmittel beeinträchtigten Zustand auf dem Level der Strafdrohung des Delikts für Beeinträchtigung durch Alkohol mit einem Alkoholgehalt von 1,6 Promille oder aus generalpräventiven Gründen
Am 03.07.2019 wurde dazu mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und NEOS folgende Entschließung vom Nationalrat angenommen:
„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Inneres werden ersucht, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, im Sinne der in der Begründung erläuterten Präzisierung unter Einbeziehung von Experten (z.B. Österreichische Ärztekammer) weiterzuentwickeln und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zu übermitteln.“[4]
Knapp sechs Jahre später liegt dem Nationalrat noch immer keine entsprechende Regierungsvorlage vor. Es besteht aber angesichts der immer weiter steigenden Fallzahlen an Drogenlenkern akuter Handlungsbedarf.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur und der Bundesminister für Inneres werden aufgefordert, die im Ministerialentwurf betreffend ein Bundes-gesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (32. StVO-Novelle) und das Führerscheingesetz geändert werden (144/ME), vorgeschlagenen Bestimmungen zur Sicherstellung eines effektiven Einschreitens gegen Lenkerinnen und Lenker, die sich auf Grund von verbotenem Suchtgiftkonsum in einem fahruntauglichen Zustand befinden, im Sinne der Entschließung vom 03.07.2019 zu adaptieren und dem Nationalrat als Regierungsvorlage zuzuleiten.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Verkehr und Mobilität zuzuweisen.