235/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Steuerliche Absetzbarkeit von Kunst- und Kultursponsoring

 

 

Die Diskussion um geeignete Finanzierungskonzepte von Kunst und Kultur auf der einen Seite und die Frage der sozial angemessenen Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden in Österreich auf der anderen Seite bestimmt - speziell in Zeiten der Budgetknappheit - die österreichische Kulturpolitik.

 

Eines steht dabei aus der Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte außer Zweifel: Ohne entscheidenden Kurswechsel bleibt Österreichs Kunst- und Kulturbetrieb intransparent und deren maßgebliche Proponenten von öffentlichen Subventionen und von politischen Entscheidungsträgern abhängig. Einen Ausweg aus dieser Verflechtung kann nur eine grundlegende Reform der österreichischen Kunst- und Kulturförderung bieten. Das derzeitige Subventionsmonopol der öffentlichen Hand führt zu offenen und versteckten Abhängigkeiten der österreichischen Kunst- und Kulturschaffenden, dies gilt es ganz im Sinne der Freiheit der Kunst zu ändern.

 

Während in Österreich der Begriff des „Staatskünstlers“ nach wie vor seine Berechtigung, im Sinne einer weiten Verbreitung, hat, erkennt man anderswo bereits den Vorteil und die positiven Ergebnisse einer zunehmend privaten Kunstförderung, die einen großen Beitrag zur Absicherung von Kunst- und Kulturschaffenden leisten kann, ohne dabei politische Einflussnahme und finanzielle Abhängigkeiten vom Staat zu schaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, werden aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu setzen, die eine Förderung des privaten Sponsorings zeitgenössischer Kunst und Kultur durch eine erweiterte steuerliche Absetzbarkeit privater Kunst- und Kulturausgaben bewirken, und zugleich eine Reform der österreichischen Kunst- und Kulturförderung hin zu weniger Staatsengagement und mehr privaten Fördermöglichkeiten zu forcieren.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.