237/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Wendelin Mölzer, Ing. Harald Thau

und weiterer Abgeordneter

betreffend Unterstützung heimischer Blasmusikkapellen und Musikschulen

 

 

Über 110.000 Österreicher sind Mitglied in einer von über 2.100 heimischen Musikkapellen. Dazu kommen nochmals 86.000 jugendliche Musiker, die in der österreichischen Blasmusikjugend organisiert sind. Dabei steht stets die Gemein-nützigkeit der Vereine und Kapellen im Vordergrund, es geht um die Freude am Musizieren und der Geselligkeit.

 

Die Blasmusik ist ein wesentlicher Teil der österreichischen Kultur und Tradition. Sie trägt maßgeblich zur Pflege und Bewahrung unserer heimischen Kulturlandschaft und unseres kulturellen Erbes sowie zur musikalischen Aus- und Weiterbildung in Österreich, besonders von Jugendlichen bei.

 

Darüber hinaus wurde die Klang- und Spieltradition österreichischer Blasmusik-kapellen in das nationale Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der österreichischen UNESCO-Kommission aufgenommen. Dies verdeutlicht einmal mehr die herausragende Rolle der Blasmusikkapellen für die österreichische Kulturnation.

 

Um diese bedeutende kulturelle Säule auch für zukünftige Generationen nachhaltig abzusichern, bedarf es gezielter und struktureller Maßnahmen. Dabei gilt es besonders in folgenden Bereichen tätig zu werden:

 

·         Adaptierung des Gemeinnützigkeitsgesetzes:

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen stellen insbesondere für kleine gemeinnützige Kulturvereine wie Blasmusikkapellen eine erhebliche bürokratische Belastung dar. Eine Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts mit vereinfachten und praxisnahen Regelungen würde eine bedeutende Entlastung für ehrenamtlich geführte Musikvereine bedeuten. Dazu zählt etwa die Einführung einer Grenze, unterhalb derer kein Steuerberater für die Abwicklung von Spenden verpflichtend ist.

 

·         Stärkung des Musikschulwesens:

Die österreichischen Musikkapellen sind die wichtigsten Bedarfsträger der heimischen Musikschulen. Eine flächendeckende, leistbare und qualitativ hochwertige Musikschulbildung ist Voraussetzung für das Fortbestehen vieler Kapellen. Die öffentliche Hand ist daher gefordert, das Musikschulwesen langfristig finanziell abzusichern und weiter auszubauen, insbesondere im ländlichen Raum. Dabei gilt es vor allem den Lehrermangel zu bekämpfen und Kooperationen, wie zwischen Musikschulen und Pflichtschulen, zu erleichtern.

 

·         Nachhaltige Finanzierung und Absicherung des Dachverbandes:

Der Österreichische Blasmusikverband übernimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Organisation, Ausbildung, Nachwuchsförderung und Repräsentation der Blasmusik auf nationaler und internationaler Ebene. Um diese Aufgaben auch in Zukunft effizient wahrnehmen zu können, ist eine nachhaltige und angemessene öffentliche Finanzierung des Verbandes unerlässlich. Dabei muss auch stets Bedacht auf die ehrenamtliche Tätigkeit unzähliger Funktionäre genommen werden. Besonders ungerecht ist die Verteilung von Förderungen im Bereich des Blasmusikverbandes, dieser erhält nur einen Bruchteil der Förderungen, welche „links-alternativer Kunst“, wie etwa den „Wiener Festwochen“ zuteilwerden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, wird aufgefordert, zur Unterstützung der heimischen Blasmusik-kapellen und Musikschulen das Gemeinnützigkeitsgesetz zu reformieren, um bürokratische Hürden für ehrenamtlich geführte Musikvereine abzubauen, sowie das Musikschulwesen langfristig finanziell abzusichern, den Lehrkräftemangel zu bekämpfen und Kooperationen mit Pflichtschulen gezielt zu fördern. Zudem soll eine nachhaltige Finanzierung und Absicherung des Österreichischen Blasmusikverbandes sichergestellt werden und dabei gilt es die Leistungen des Ehrenamts sowie die kulturelle Bedeutung der Blasmusik angemessen zu berücksichtigen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Kulturausschuss zuzuweisen.