238/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 24.04.2025
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Entschließungsantrag
des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger
und weiterer Abgeordneter
betreffend Beorderung von ausschließlich unbefristet beorderten Wehr-pflichtigen in den Milizstand
Im Jahresbericht 2024 der Parlamentarischen Bundesheerkommission wird fest-gehalten:
„Der Personalbedarf der Miliz (Erstbefüllung plus Nähr- und Ersatzrate) ist derzeit die größte Herausforderung. Mit dem Fokus auf die militärische Landesverteidigung ist das Milizsystem ein zentraler Faktor. Der jährliche Gesamtbedarf an Offizieren und Unteroffizieren des Milizstandes in der Einsatzorganisation kann nur zu ca. 58% bei den Offizieren und nur zu 37% bei den Unteroffizieren abgedeckt werden.“[1]
Das Personalproblem bei Wehrpflichtigen des Milizstandes betrifft aber nicht nur Kadersoldaten, sondern auch Chargen und Rekruten. Festzuhalten ist daher, dass der Mobilmachungsrahmen in der Praxis derzeit rund 21.000 unbefristet beorderte Wehrpflichtige des Milizstandes umfasst, welche auch wirklich übungspflichtig sind, sowie rund 14.000 (nur) befristet beorderte Wehrpflichtige, für welche keine Übungspflicht besteht. Hieraus folgt, dass rund 40 Prozent der Wehrpflichtigen des Milizstandes nur im Mobilmachungsfall einberufen würden.[2] Bei Milizübungen steht dieser Personenkreis demnach nicht zur Verfügung. Es ist aber geradezu ein Wesensmerkmal eines Wehrpflichtigen des Milizstandes, dass dieser regelmäßig übt.
Dieser Missstand hat zur Folge, dass diese ungeübten (befristet beorderten) Wehrpflichtigen keinen adäquaten Ausbildungsstand aufweisen, ihre Kameraden meist gar nicht kennen und eine lange Einsatzvorbereitung benötigen, um entsprechend (auch im Gruppen-, Zugs-, Einheits- und Verbandsrahmen) eingesetzt werden zu können. Eine beispielsweise zweimonatige Einsatzvorbereitung führt aber das ganze - in unserer Bundesverfassung festgeschriebene - Milizsystem ad absurdum.
Das Ziel muss sein, künftig nur mehr unbefristet Beorderte (Milizübungspflichtige) zu gewinnen. Dieser Zielsetzung entsprechend müssen Maßnahmen ergriffen werden, welche vorsehen, dass nur noch unbefristet beorderte Wehrpflichtige in den Milizstand beordert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, welche dafür Sorge tragen, dass ausschließlich unbefristet beorderte Wehrpflichtige in den Milizstand beordert werden.“
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.