239/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 24.04.2025
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger

und weiterer Abgeordneter

betreffend Befähigung des Österreichischen Bundesheeres zur Abwehr konventioneller militärischer Kräfte (Abwehroperation) und Erhöhung des Mobilmachungsrahmens

 

 

Jahrzehnte der Unterfinanzierung haben beim Österreichischen Bundesheer ihren Tribut gefordert. Demnach hält auch der Landesverteidigungsbericht 2023 fest:

 

Aufgrund der fehlenden Ressourcen der letzten 25 Jahre wurde die Fähigkeit zur Abwehr eines überwiegend konventionell vorgehenden Gegners (Abwehr-operation) nur auf Basis eines Rekonstruktionskerns aufrechterhalten. […] Nur bei Zulauf von ausreichend neuem Gerät wird das ÖBH zur territorialen Verteidigung im Rahmen der militärischen Landesverteidigung befähigt.“[1]

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist folgerichtig das Österreichische Bundesheer nicht in der Lage, eine Abwehroperation erfolgreich bestreiten zu können. Es ist verständlich, dass jahrzehntelange Versäumnisse nicht von heute auf morgen nachgeholt werden können, jedoch ist es von großer Wichtigkeit, den Willen an den Tag zu legen, diese Mängel in gebotener Zeit auszubessern. Im Landesverteidigungsbericht 2023 verkommt jedoch die Fähigkeit zur Abwehroperation zum unrealistischen Wunsch-traum:

 

Während sich die Abwehroperation gegen einen offen konventionellen Angriff richtet, ist die Schutzoperation die Antwort auf einen Angriff, der mit Masse mit subkonventionellen Mitteln geführt wird. Die Schutzoperation ist planungs-leitend für den Fähigkeitsaufbau des ÖBH 2032+. Aufgrund der sich selbstverschärfenden multiplen Krisen und der absehbaren fundamentalen Änderung der globalen und europäischen Ordnung sind mittelfristige Beurteilungen hinsichtlich eines Überganges in Richtung der Abwehroperation fortzusetzen.“[2]

 

Anstatt einen strukturierten Rahmen zur Fähigkeitserreichung mit klar definierten Zielen zu setzen, bleibt der Bericht hinsichtlich der Planungen für die Durchführung einer erfolgreichen Abwehroperation zu schwammig. Er spricht lediglich davon, dass „grundlegende Beurteilungen zur Bewältigung einer Abwehroperation zu beginnen[3] sind.

 

Mit einem Mobilmachungsrahmen von 55.000 Soldaten ist selbst eine Schutzoperation nur bedingt länger als sechs Monate aufrechtzuerhalten.[4] Von der Durchführung einer Abwehroperation kann hierbei gar keine Rede sein. Auch die Umsetzung des Aufbauplanes 2032+ bedingt nach den Berechnungen des Generalstabs einen deutlich höheren Mobilmachungsrahmen.

 

Daher ist der aktuelle Mobilmachungsrahmen so rasch wie möglich an die militärischen Erfordernisse anzupassen, um auch in personeller Hinsicht die Befähigung zur Leistung einer Abwehroperation zu schaffen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Landesverteidigung, wird aufgefordert, Maßnahmen zu setzen, welche dafür Sorge tragen, das Österreichische Bundesheer zur Abwehr konventioneller militärischer Kräfte zu befähigen (Abwehroperation). Im Rahmen dieser Maßnahmen ist auch der aktuelle Mobilmachungsrahmen so rasch wie möglich an die militärischen Erfordernisse anzupassen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Landesverteidigungsausschuss zuzuweisen.



[1]    Landesverteidigungsbericht 2023, S. 11

https://www.bmlv.gv.at/pdf_pool/publikationen/landesverteidigungsbericht_2023.pdf

[2]    Landesverteidigungsbericht 2023, S. 9

[3]    Landesverteidigungsbericht 2023, S. 7

[4]    Landesverteidigungsbericht 2023, S. 6