24/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht
am 26.02.2025
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Andreas Minnich, Petra Bayr MA MLS, Christian Oxonitsch, Henrike Brandstötter, Barbara Neßler, Meri Disoski
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Schutz und Unterstützung ukrainischer Kinder
Seit drei Jahren führt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und bringt unermessliches Leid über die Bevölkerung. Putins Krieg gegen die Ukraine ist ein Angriff auf die Grundfeste, die Europa ausmachen. Es ist ein Angriff auf Freiheit, Demokratie, das Recht auf Selbstbestimmung und die territoriale Unversehrtheit. Umso wichtiger ist es, dass Europa und die Europäische Union weiterhin solidarisch auf der Seite der Ukraine stehen, sie unterstützen und aktiv auf eine gerechte, nachhaltige und umfassende Friedenslösung hinwirken, die auf dem Völkerrecht fußt und die Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine respektiert. Dabei muss auch klar sein, dass es weder Friedensverhandlungen über die Ukraine ohne die Ukraine, noch Verhandlungen über die Sicherheit Europas ohne die Europäische Union geben darf. Es braucht zudem eine enge und aktive EU-USA- Zusammenarbeit zur Stärkung der Ukraine. Die durch den Krieg ausgelöste akute humanitäre Krise und die größte Flüchtlingsbewegung in Europa seit dem 2. Weltkrieg halten unvermindert an.
Besonders betroffen von solchen Kriegen sind immer Kinder.
Aktuelle Zahlen von UNICEF bestätigen die verheerenden Auswirkungen: 659 Kinder und Jugendliche wurden in den letzten 1000 Tagen getötet, 1747 verletzt, insgesamt sind das 2406 Kinder und Jugendliche und damit durchschnittlich 16 Minderjährige pro Woche. Kinder im Osten der Ukraine, in der Donbass-Region, sind hingegen schon seit mehr als zehn Jahre von dem Konflikt betroffen.[1]
In der gesamten Ukraine sind weiterhin Millionen von Kindern durch die anhaltenden Angriffe gefährdet, die ihr Leben bedrohen und ihren Alltag völlig aus der Bahn werfen. Denn im Kriegsgebiet gibt es für Kinder keine sicheren Orte mehr - sie werden in ihren Betten, in Krankenhäusern und auf Spielplätzen getötet. Millionen von Kindern in der Ukraine müssen durch den Angriffskrieg in Angst aufwachsen, zahlreiche verbringen bis zu sechs Stunden am Tag versteckt in Kellern oder Luftschutzbunkern und sind Sirenenlärm ausgesetzt. Das führt auch zu psychischen Belastungen oder Erkrankungen, die diesen Krieg noch lange begleiten werden.
Zudem wurden tausende ukrainische Kinder aus russisch-besetzten Gebieten der Ukraine von ihren Eltern getrennt, verschleppt und zur Adoption und Umerziehung nach Russland verbracht. Diese bereits dokumentierte Vorgehensweise des Putin-Regimes stellt eines der russischen Kriegsverbrechen im völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine dar. Bislang konnte nur ein Bruchteil der Kinder zu ihren Familien in der Ukraine zurückgebracht werden.
Zeitgleich zerstört Russland unablässig und ganz gezielt lebensnotwendige Infrastruktur, insbesondere im Energiesektor. Im mittlerweile dritten Kriegswinter verschärft sich die Lage dadurch weiter. Besonders Kinder leiden an einem erheblichen Mangel an grundlegenden Ressourcen, etwa 1,7 Millionen Kinder haben keinen Zugang zu sauberem Wasser und 3,4 Millionen haben keine Möglichkeit, zentrale sanitäre Einrichtungen zu nutzen, wodurch ihr Risiko, zu erkranken, steigt. Auch Schulen und Krankenhäuser sind immer wieder Ziele von Angriffen. Laut den Vereinten Nationen wurden seit Beginn des Krieges mindestens 1496 Bildungseinrichtungen und 662 Gesundheitseinrichtungen in der Ukraine beschädigt oder zerstört.
Die humanitären Organisationen konzentrieren sich weiterhin auf Soforthilfe, auf die Bereitstellung von Notunterkünften, die Versorgung mit Trinkwasser und Lebensmitteln und die grundlegende medizinische Versorgung, sowie die Versorgung von Minenopfern. Besonders für Kinder, die sich im freien Gelände aufhalten oder spielen sind Minen lebensgefährlich. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) hilft darüber hinaus den durch die Kriegshandlungen betroffenen 3,2 Millionen Kindern mit Maßnahmen im Bereich Bildung und psychosozialer Betreuung.
Österreich unterstützt im Sinne seiner humanitären Tradition und angesichts der akuten Notlage in der Ukraine sowie der hohen Zahl an Vertriebenen die Anstrengungen der humanitären Organisationen sowohl in der Ukraine als auch in Moldau. Damit leistet Österreich einen wichtigen Beitrag für die Stabilität und Entwicklung in diesen Ländern.
Die Österreichische Bundesregierung hatte 2023 EUR 4 Millionen für ein Projekt zur humanitären Entminung des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (WFP) und der FAO in der Ukraine aus dem Auslandskatastrophenfond (AKF) zur Verfügung gestellt. Am Tag der Kinderrechte im November 2024 ging eine weitere Million Euro an das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF), außerdem sind fünf Millionen Euro aus dem AKF vorgesehen, die für die Weiterführung eines Projekts zur humanitären Entminung zur Verfügung gestellt werden. Eine wichtige Komponente des Projekts sind Schulungen zur Risikoreduktion von Minen, insbesondere für Kinder.
Zudem hat Österreich im Jahr 2024 insgesamt 20 Millionen Euro aus dem AKF für die Ukraine aufgewendet (2 Millionen für österreichische NGOs, 6 Millionen für Nachbar in Not, 3 Millionen für das IKRK, 2 Millionen für UNHCR, 5 Millionen für das WFP (Entminung), und je 1 Million für UNICEF und UNFPA. Österreich hat bilateral bislang knapp 294 Millionen Euro an staatlicher finanzieller und humanitärer Hilfe für die Ukraine und ihre Nachbarstaaten mobilisiert.
Dies sind wichtige Schritte, um das menschliche Leid, das durch den Angriffskrieg auf die Ukraine verursacht wurde, zu lindern, weitere müssen folgen.
Insgesamt sind fast 3,6 Millionen Menschen innerhalb der Ukraine vertrieben. Über 6,75 Millionen haben außerhalb des Landes Zuflucht gesucht. In der EU sind neun von zehn geflüchteten Menschen aus der Ukraine Frauen und Kinder.
Die UN-Kinderrechtskonvention feierte im November 2024 35-jähriges Bestehen. Sie umzusetzen und einzuhalten, ist unsere Verpflichtung. Der Schutz von Kindern in Kriegssituationen ist in Art. 38 der Konvention verbrieft und völkerrechtlich geboten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich weiterhin auf europäischer, internationaler sowie bilateraler Ebene für den Schutz und die Unterstützung ukrainischer Kinder im Sinne der UNKinderrechtskonvention einzusetzen. Darüber hinaus wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich weiterhin auf europäischer, internationaler und bilateraler Ebene für die Rückführung entführter Kinder einzusetzen und die völkerstrafrechtliche Ahndung dieser Verbrechen aktiv zu unterstützen.“
Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss