244/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.04.2025
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Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
betreffend Pilotprojekte im Bereich Menschen mit Behinderungen
BEGRÜNDUNG
In der XXVII. GP hat das Sozialministerium, drei Pilotprojekte gestartet, die im Wesentlichen zum Ziel haben, im Rahmen von Pilotprojekten gemeinsam mit den Bundesländern, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Arbeit, Ausbildung und gesellschaftlichem Leben zu stärken. Diese umfassen den Ausbau und die Harmonisierung der Persönlichen Assistenz, Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit am ersten Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Ausbildungen zum Gebärdensprach-Dolmetsch. Alle Projekte werden von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und tragen wesentlich zur Umsetzung der UNO-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen bei.
Alle drei Projekte sind angelaufen und zeigen bereits erste Erfolge: So konnte die Zahl jener Menschen, die mit Persönlicher Assistenz leben und arbeiten können, in den teilnehmenden Bundesländern Kärnten, Vorarlberg, Tirol, Burgenland und Salzburg bereits erhöht werden. Gleichzeitig sind die Persönlichen Assistent:innen durch eine Anstellung sozialrechtlich abgesichert und der Beruf wird dadurch aufgewertet.
Durch jene Projekte, die von Oberösterreich und Tirol für das Pilotprojekt „Lohn statt Taschengeld durch inklusive Arbeit“ eingereicht wurden, konnten rund 820 Personen ein eigenes Einkommen verdienen und mit ihren Einzahlungen ins Sozialversicherungssystem eigene Ansprüche auf eine Pension erwerben.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten liegt es nahe, Pilotprojekte als erstes abzudrehen um so Geld zu sparen. Doch gerade diese schwierigen Zeiten treffen Menschen mit Behinderungen ganz besonders hart. Ihre Lebensbedingungen waren auch in ökonomisch guten Zeiten wesentlich schlechter als jene der Menschen ohne Behinderungen: Auch in wirtschaftlich guten Phasen vor Corona und Krieg in der Ukraine waren ihre Lebenserwartung niedriger, ihre Bildungschancen schlechter, ihre Arbeitslosigkeit höher und die Armutszahlen größer.
Dadurch haben die meisten Menschen mit Behinderungen schlicht keine Reserven, auf die sie in schlechten Zeiten zurückgreifen können. Wird hier der Sparstift angesetzt, droht nicht nur „Wohlstandsverlust“ – finanziellen Wohlstand gab es für die meisten ohnehin nie – sondern die Zerstörung von Lebenschancen. Wer ohne Persönliche Assistenz nicht aus dem Bett kommt, braucht an Arbeit gar nicht zu denken und wer ohne Unterstützung nicht arbeiten kann, für den ist ein eigener Lohn und die Unabhängigkeit von der Sozialhilfe nur noch ein ferner Traum.
Gerade in wirtschaftlich harten Zeiten brauchen Menschen mit Behinderungen mehr Unterstützung und nicht weniger. Daher müssen die Pilotprojekte für Menschen mit Behinderungen daher nicht nur aufrecht bleiben, sondern ausgebaut und langfristig abgesichert werden.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit Pflege und Konsument:innenschutz wird aufgefordert die nach § 33 BBG (Abs. 3) begonnen Pilot-Projekte zur Persönlichen Assistenz, der inklusiven Arbeit und zur Verbesserung der Rahmenbedingungen der Lage von gehörlosen Menschen in den Regelbetrieb zu übernehmen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.