245/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Parlamentarische Materialien
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Leonore Gewessler, Freundinnen und Freunde
betreffend subsidiärer Versicherungsschutz für Freiwillige
BEGRÜNDUNG
Eines der zentralen Ergebnisse der Evaluierung des Freiwilligengesetzes sowie der umfassenderen Analyse des Freiwilligenbereichs in Österreich ist der deutlich artikulierte Wunsch nach einer verlässlichen Absicherung für Menschen, die sich freiwillig und ehrenamtlich engagieren (siehe dazu die veröffentlichten Evaluierungsergebnisse im Endbericht der Evaluierung des Freiwilligengesetzes [FreiwG 2012[1]] sowie die Evaluierung des Freiwilligen Sozialjahres 2022 auf Freiwilligenweb[2]).
Freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist tief in unseren Gemeinden verwurzelt – es entsteht vor Ort, wirkt dort unmittelbar und stärkt den sozialen Zusammenhalt auf lokaler und regionaler Ebene. Dieses Engagement ist ein unverzichtbarer Pfeiler unserer Zivilgesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass Menschen, die ihre Zeit und Energie unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen, sich auf einen gewissen Schutz verlassen können. Es ist daher folgerichtig, dass jene Organisationen und Vereine, die maßgeblich vom Engagement ihrer Freiwilligen profitieren, auch Verantwortung für deren Absicherung übernehmen.
In der Praxis zeigt sich, dass viele Organisationen diesen Schutz bereits gewährleisten: Ein ausreichender Versicherungsschutz ist gelebte Realität und wird als eines der zehn Qualitätsziele für gute Freiwilligenarbeit anerkannt. Zusätzlich bieten einige Bundesländer subsidiäre Versicherungsmodelle an, um bestehende Lücken zu schließen – ein Zeichen dafür, wie ernst das Anliegen genommen wird.
Dennoch bleibt ein Restrisiko: In bestimmten Fällen – etwa wenn Vereine keine ausreichende Absicherung bieten können oder es zu Unklarheiten im Schadensfall kommt – besteht für engagierte Personen das Risiko, im Ernstfall ohne Schutz dazustehen. Genau hier soll die subsidiäre Versicherung greifen: Sie soll als letztes, aber verlässliches Auffangnetz fungieren und sicherstellen, dass niemand, der sich freiwillig engagiert, im Schadensfall schutzlos bleibt.
Diese subsidiäre Versicherung stellt somit keine Konkurrenz zu bestehenden Modellen dar, sondern versteht sich als sinnvolle Ergänzung in einem bewährten System. Sie schließt die letzten Lücken und bringt ein wichtiges Stück Rechtssicherheit und Anerkennung für all jene, die sich tagtäglich für das Gemeinwohl einsetzen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert einen bundesweiten subsidiären Versicherungsschutz für Freiwillige im Rahmen einer Unfall-, Haftpflicht-, und Rechtsschutzversicherung einzuführen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.