249/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Parlamentarische Materialien

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Markus Koza, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Härtefallregelung für Unterbrecher:innen einer Bildungskarenz

 

 

BEGRÜNDUNG

 

Die Regierung wird dringend aufgefordert, die beschlossenen Übergangsfristen im Zusammenhang mit der Abschaffung von Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) und Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) schnellstmöglich zu reparieren, um Härtefälle, die sich zum Beispiel aus einer notwendigen Unterbrechung einer bereits angetretenen Bildungskarenz ergeben, zu vermeiden. Die Abschaffung von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld wurde in der Nationalratssitzung vom 7.3. per Abänderungsantrag beschlossen. Ab 31.3.2025 soll es abgesehen von wenigen Ausnahmen kein Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld mehr geben.

Der Gesetzesantrag war nicht in Begutachtung - Stellungnahmen zum gesamten Gesetzesinhalt insbesondere aber auch zu den vorgesehenen Übergangsfristen waren daher nicht möglich. Die in der überhasteten Umsetzung der Abschaffung der beiden Bildungsprogramme vorgesehenen Übergangsfristen stellen sich nun als wenig praxistauglich heraus und verursachen aufgrund unzureichend bzw. nicht bedachter Problem- oder Speziallagen soziale Härtefälle.

Besonders betroffen sind akut unter anderem Personen, die bereits eine Bildungskarenz angetreten bzw. begonnen haben, diese aber aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternkarenz, Krankheit oder anderen triftigen Gründen unterbrechen mussten. Bisher konnte eine Bildungskarenz bzw. Bildungsteilzeit inklusive der zugehörigen Geldleistungen nach Wegfall der Unterbrechungsgründe weiter fortgesetzt werden. Das ist aktuell nicht mehr der Fall, sollte eine Fortsetzung nicht vor 31. Mai 2025 erfolgen. Der Standard berichtet über dahingehende Fälle[1]. All diese Personen haben – so wie bisher – darauf vertraut, dass eine Fortsetzung und Beendigung möglich sind. Die Abschaffung der Bildungskarenz und Bildungsteilzeit zerstört die unmittelbare Lebensplanung dieser Arbeitnehmer:innen, bereits geleistete Kurskosten – im geschilderten Fall von mehreren tausend Euro – gehen verloren, weil Kurse nicht mehr in Anspruch genommen werden können.

Arbeitnehmer:innen, die in bestem Vertrauen eine Bildungskarenz angetreten sind und diese aus triftigem Grund unterbrechen mussten, müssen jedenfalls die Möglichkeit haben, diese mit Bezug von Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld fortzusetzen und erfolgreich beenden zu können. Die vorgesehene Übergangsfristen sind entsprechend anzupassen, um soziale Härten zu verhindern.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz werden aufgefordert, die Übergangsregelungen für die Abschaffung von Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld dahingehend zu überarbeiten, dass sichergestellt ist, dass alle, die ihre Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit bereits begonnen haben und aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternkarenz, Krankheit oder ähnlichen triftigen Gründen unterbrechen mussten, nach Wegfall der Unterbrechungsgründe Weiterbildungs- bzw. Bildungsteilzeitgeld weiter beziehen und ihre Ausbildung fortsetzen und abschließen können.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1]           https://www.derstandard.at/story/3000000265804/kommt-noch-eine-laengere-uebergangsfrist-fuer-die-bildungskarenz