25/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 26.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Elisabeth Heiss

und weiterer Abgeordneter

betreffend Verbot politisch motivierter Kontokündigungen (Debanking)

 

 

Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Pressefreiheit sind zentrale Pfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Der jüngste Trend des sogenannten „Debanking“, also der willkürlichen Kündigung von Bankkonten politisch unbequemer Personen, Unternehmen oder Medien, stellt eine ernsthafte Bedrohung fundamentaler Menschenrechte dar.

 

Insbesondere alternative und patriotische Medien stehen im Fokus solcher Maßnahmen, die darauf abzielen, ihre wirtschaftliche Existenz zu zerstören und damit unliebsame Stimmen mundtot zu machen. Die Kündigung des Bankkontos des konservativ-freiheitlichen Magazins „FREILICH“ durch die Steiermärkische Sparkasse, sowie die durch eine linke Kampagne forcierte Kündigung des Kontos des „Heimatkurier“ durch die Bank N26, sind alarmierende Beispiele für diese Entwicklung.

 

Debanking als Angriff auf die Pressefreiheit

Die Kündigung von Bankkonten politisch nicht konformer Medien ist nicht bloß eine wirtschaftliche Schikane, sondern ein direkter Angriff auf die Pressefreiheit. Das Vorgehen, patriotische Medien wirtschaftlich ausbluten zu lassen, folgt einer klar erkennbaren Strategie: Kritische Berichterstattung soll unterbunden, alternative Meinungen sollen unterdrückt werden. Es ist untragbar, dass Banken, die für die wirtschaftliche Grundversorgung essenziell sind, zum Instrument politischer Diskriminierung werden. Damit wird nicht nur die wirtschaftliche Existenz der betroffenen Medien gefährdet, sondern auch die Pluralität der Berichterstattung und somit die freie Meinungsbildung in Österreich massiv eingeschränkt.

 

Demokratische Grundrechte in Gefahr

Dieser Eingriff reiht sich ein in eine Vielzahl an freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, die derzeit auf EU- und nationaler Ebene umgesetzt werden. Während mit dem „Digital Services Act“ soziale Plattformen zur Zensur verpflichtet werden und mit Gesetzen gegen „Desinformation“ politisch missliebige Stimmen delegitimiert werden, geht das „Debanking“ noch einen Schritt weiter: Es entzieht betroffenen Akteuren schlichtweg die wirtschaftliche Grundlage und verstößt damit gegen elementare Prinzipien der Demokratie und des Rechtsstaates.

 

Befürworter solcher Maßnahmen argumentieren oft mit der Vertragsfreiheit von Banken. Doch diese Argumentation greift zu kurz: Die Möglichkeit, ein Bankkonto zu führen, ist heutzutage eine Grundvoraussetzung für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe. Ohne Bankverbindung ist es faktisch unmöglich, am Geschäftsleben teilzunehmen. Die einseitige Kündigung eines Bankkontos aus politischen Motiven widerspricht daher dem Grundsatz der Gleichbehandlung und stellt somit einen Verstoß gegen die Menschenrechte dar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, den bedenklichen Entwicklungen im Bereich des Debankings entgegenzusteuern und dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende Punkte sicherstellt:

  1. Recht auf ein Bankkonto: Jede natürliche und juristische Person muss das Recht haben, ein Bankkonto zu führen, unabhängig von politischer oder weltanschaulicher Gesinnung.
  2. Verbot politisch motivierter Kontokündigungen: Banken dürfen Konten von Privatpersonen oder Vereinen nicht aufgrund politisch unliebsamer Meinungsäußerungen oder publizistischer Tätigkeiten kündigen.
  3. Stärkung der Meinungs- und Pressefreiheit: Maßnahmen, die eine finanzielle Diskriminierung politisch nonkonformer Akteure ermöglichen, müssen rechtlich unterbunden werden.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Menschenrechte und Volksanwaltschaft zuzuweisen.