251/A(E) XXVIII. GP
Eingebracht am 25.04.2025
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Rosa Ecker, MA, Mag. Harald Stefan
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einführung eines verfahrensfreien und kurzfristigen staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses bei Vorenthaltung von Zahlungen durch den unterhaltspflichtigen Elternteil
Der Kindesunterhalt stellt eine wesentliche finanzielle Säule für das tägliche Leben vieler Familien und Alleinerziehende dar. Insbesondere in jenen Haushalten, in denen ohnehin nur ein geringes Einkommen zur Verfügung steht, kann der Ausfall von gesetzlich geschuldeten Unterhaltszahlungen zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Problemen und existenzbedrohenden Situationen führen.
Derzeit sind betroffene Elternteile in vielen Fällen auf langwierige Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren angewiesen, um ihrer Kinder wegen zu einem Unterhalt zu gelangen – ein Zustand, der nicht nur der Lebensrealität vieler Familien widerspricht, sondern auch der Gerechtigkeit.
Gerade österreichische Alleinerziehende – oft Mütter – dürfen nicht durch büro-kratische Hürden oder die mangelnde Zahlungswilligkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils benachteiligt werden. Es ist nicht akzeptabel, dass Kinder unter dem Fehlverhalten eines Elternteils leiden müssen, während der Staat zögert, rasch und zielgerichtet Hilfe zu leisten.
Zu einer Entlastung, unbürokratischen Unterstützung und Gerechtigkeit für öster-reichische Familien gehört auch ein effizientes, staatliches Auffangnetz für jene Fälle, in denen Unterhaltszahlungen ausbleiben – unabhängig davon, ob aus Vorsatz oder tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit. Dabei ist jedoch auch sicherzustellen, dass etwaige staatliche Vorschüsse rückforderbar bleiben, wenn der Unterhaltspflichtige zahlungs-fähig ist oder der Antrag auf unrichtigen Angaben beruht.
Ein verfahrensfreier, kurzfristig gewährter staatlicher Unterhaltsvorschuss ist somit ein Gebot der Stunde – zum Schutz der Kinder, zur Entlastung alleinerziehender Elternteile und zur Sicherung eines Mindestmaßes an Lebensqualität und Gerechtigkeit in unserem Land. Ziel ist es, die betroffenen Kinder vor existenziellen Engpässen zu schützen, Alleinerziehende zu entlasten und die bürokratischen Hürden im Unterhaltsvorschuss-verfahren abzubauen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, die Bundes-ministerin für Europa, Integration und Familie sowie die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Einführung eines unbürokratischen, verfahrens-freien und kurzfristig auszahlbaren staatlichen Kindesunterhaltsvorschusses vorsieht, Dabei ist zu berücksichtigen, dass
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Familie und Jugend zuzuweisen.