256/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.04.2025
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, Mag. Gerhard Kaniak

und weiterer Abgeordneter

betreffend Nein zum WHO-Pandemievertrag

 

 

In einer Pressemitteilung vom 16. April 2025 gab die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bekannt, dass sich die Mitgliedstaaten nach drei Jahren Verhandlungen auf einen Text für ein neues Pandemieabkommen geeinigt haben. Dieses soll gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung auf der am 19. Mai beginnenden 78. Weltgesundheits-versammlung beschlossen und anschließend zur Unterzeichnung und Ratifizierung aufgelegt werden. Der Text wurde bislang nicht offiziell von der WHO veröffentlicht, ein Entwurf liegt jedoch zivilgesellschaftlichen Organisationen vor.

 

Führende WHO-Vertreter feierten das Abkommen als „bedeutenden Schritt zur Stärkung der globalen Gesundheitssicherheit“ und griffen bekannte Narrative aus der Covid-19-Pandemie auf: „Viren respektieren keine Grenzen“, „Niemand ist sicher, solange nicht alle sicher sind“, und „kollektive Gesundheitssicherheit“ als globales Ziel.

Diese Aussagen spiegeln die Sichtweise von WHO-Generaldirektor Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus wider, der Gesundheit als „Sicherheitsproblem“ deklarierte – und damit die seit den 1990er Jahren, besonders nach 9/11, geprägte Global Health Security (GHS)-Doktrin fortschreibt. Diese betrachtet infektiöse Krankheiten zunehmend als Bedrohungen nationaler Sicherheit, mit Reaktionen, die stark auf biomedizinische, technokratische Maßnahmen wie Impfkampagnen, Überwachung und Kontrollmaßnahmen fokussieren.

 

Das Abkommen – in Verbindung mit den neuen Internationalen Gesundheits-vorschriften (IGV 2024) – verankert diesen sicherheitszentrierten Ansatz völker-rechtlich und strukturell in der globalen Gesundheitspolitik. Der Vertrag sieht neue Finanzierungsmechanismen vor, die auch eine Umverteilung nationaler Gesundheitsbudgets ermöglichen sollen – nicht zuletzt zum Nutzen von Pharmaunternehmen und öffentlich-privaten Partnerschaften.

 

Vor diesem Hintergrund gibt es eine Vielzahl an Kritikpunkten am WHO-Pandemievertrag:

 

·         Verstärkung der GHS-Ideologie: Infektionen werden sicherheitspolitisch umgedeutet – mit technokratischen Reaktionen (z. B. Impfstofflagerung als „Verteidigung“) zulasten klassischer öffentlicher Gesundheitsstrategien und epidemiologischer Erfahrung.

·         Aufgeblähte WHO-Bürokratie und problematische Doppelstruktur:
Durch das neue Abkommen entsteht eine zusätzliche institutionelle Struktur neben den bereits existierenden IGV (2024), die rechtlich bindend sind und 196 Vertragsstaaten umfassen. Der WHO-Pandemievertrag ist hingegen völkerrechtlich schwächer, erzeugt aber mehr Bürokratie, verstärkt die Kompetenzüberlagerung und erschwert die Übersicht und Kontrolle im internationalen Gesundheitsrecht.

·         Fehlende Rechenschaftspflicht der WHO-Führung: Entscheidungen der WHO unterliegen keiner gerichtlichen oder sonstigen Kontrolle. Der Generaldirektor ist nicht disziplinarisch überprüfbar, da er selbst für interne Untersuchungen zuständig ist.

·         Übertragung privatrechtlicher Aufgabenbereiche ohne Aufsicht: die WHO räumt sich selbst operative Befugnisse im Bereich Logistik und Bioprobenmanagement ein – ohne externe Kontrolle.

·         Regulatorische Macht über Pandemieprodukte: der Vertrag ermöglicht der WHO, weltweite Notfallzulassungen auszusprechen, deren Verabreichung durch den Generaldirektor empfohlen werden kann – ohne nationale Prüfverfahren.

·         Politisierung von Gesundheitssystemen: die WHO ist bestrebt, Maßnahmen gesellschaftlich und politisch durchzusetzen, nicht nur medizinisch zu begründen.

·         Informationssteuerung statt Aufklärung: der Vertrag beschreibt die Bekämpfung von Miss- und Desinformation als „Risikokommunikation“. In der Praxis bedeutet das Verhaltenslenkung und gezielte Maßnahmen zur Eliminierung von Kritik, um das Vertrauen in staatliche Organisationen zu gewährleisten.

 

Der WHO-Pandemievertrag abzulehnen, nicht zuletzt, da dieser die nationale Souveränität Österreichs, individuelle Grundrechte und demokratische Entscheidungsprozesse gefährdet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle gebotenen Schritte zu setzen, um ein Inkrafttreten des WHO-Pandemievertrags zu verhindern und diesen insbesondere bei der 78. Weltgesundheitsversammlung abzulehnen.

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.