257/A(E) XXVIII. GP

Eingebracht am 25.04.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

betreffend Konsumenten schützen - Eindämmung und Begrenzung von Inkasso-kosten sicherstellen

 

 

Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode wurde am 08.Juli 2020 folgende Entschließung im Nationalrat beschlossen:

 

„Entschließung betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren

„Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort wird ersucht, die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Höchstsätze der Inkassoinstitute gebührenden Vergütungen (in der Fassung BGBI. II Nummer 103/2005) zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die den Gläubigern und Schuldnern verrechneten Inkassogebühren stets transparent, zweckmäßig und angemessen im Sinne des § 1333 (2) ABGB sind. Das heißt auch, zu prüfen, welche maximalen und relativen Obergrenzen zum Streitwert in der genannten Verordnung einzuziehen sind.“[1]

 

Dieser Antrag wurde gemäß § 27 GOG in der Sitzung des Ausschusses für Konsumentenschutz am 26. Juni 2020 eingebracht und kontrovers diskutiert:

 

„Auf Empfehlung des Konsumentenschutzausschusses sprach sich heute der Nationalrat einstimmig dafür aus, die aus dem Jahr 2005 stammende Verordnung des Wirtschaftsministeriums über die Höchstsätze der Inkassoinstituten, gebührenden Vergütungen zu evaluieren, um sicherzustellen, dass die den Gläubigern und Schuldnern verrechneten Inkassogebühren stets transparent, zweckmäßig und angemessen sind. Die Berechnungen seien in der Praxis oft intransparent und führten sowohl bei Gläubigern als auch bei Schuldnern zu Rechtsunsicherheit, monierten die Abgeordneten. Im Zuge der Evaluierung soll auch das Verhältnis zwischen Streitwert und Inkassogebühren unter die Lupe genommen werden.

 

Basis für die beschlossene Entschließung bildete ein Antrag der SPÖ, der jedoch im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung gefunden hatte. Die SPÖ bezeichnete daher die gemeinsame Initiative nur als einen ersten Schritt. Petra Wimmer trat darüber hinaus dafür ein, dass bei der ersten Mahnung keine Gebühr anfallen sollte.

 

Alle waren sich einig, dass man mit diesem Antrag eine wichtige Frage aufgreift, denn aus der ursprünglichen Schuld könne sehr rasch das Vielfache werden. Markus Vogl (SPÖ) kritisierte, dass auch verjährte Zinsen eingetrieben würden und die Forderungen manchmal auch weiterverkauft würden. Auch sei es mit einer Deckelung nicht getan. Er erwartet sich, dass im Herbst in dieser Frage etwas weitergeht. Dieses Thema sei vor allem auch in Zeiten der Krise aktuell, unterstrich seine Klubkollegin Petra Wimmer. Krisenbedingt würden viele in die Schuldenfalle kommen, sagte sie, die Berechnungen der Inkassobüros seien vielfach nicht nachvollziehbar, es brauche Rechtssicherheit bei Gläubigern und Schuldnern.

 

Auch Peter Wurm von der FPÖ meldete sich kritisch - trotz Unterstützung des Antrags - zu Wort. Man brauche keinen Arbeitskreis, die Frage könne man einfach lösen, meinet er, indem man das Doppelte der ursprünglichen Schuld als Grenze festlegt.

 

Dem widersprachen die Redner der ÖVP. Man brauche gute, transparente und klare Regelungen, aber eigentlich sollte es selbstverständlich sein, dass man seine Rechnungen auch bezahlt, sagte Andreas Minnich (ÖVP). Man solle nicht jene belohnen, die später zahlen. Das sei gerade heute von maximaler Bedeutung, da es um die Liquidität der Betriebe gehe. Peter Weidinger und Alexandra Tanda (beide ÖVP), prangerten die Intransparenz an und traten ebenfalls für mehr Rechtssicherheit für die Konsumenten ein.

 

Verwundert über den SPÖ-Vorschlag zeigte sich auch Felix Eypeltauer von den NEOS. Keine Mahngebühr für die erste Mahnung zu verlangen, würde vor allem den Klein- und Kleinstbetrieben schaden, sagte er. Sie brauchen gerade in Zeiten wie diesen Liquidität. Die Höhe der Inkassogebühren sei grundsätzlich geregelt, notwendig sei mehr Transparenz und Rechtssicherheit, meinte er, die Gebühren sollten dem Aufwand für die Inkassogebühren entsprechen.

 

Es sei wichtig, eine Grenze für die Gebühren zu ziehen und Transparenz zu schaffen, hielt auch Ulrike Fischer von den Grünen fest. Angesichts der Kostenexplosion in vielen Fällen hält sie den Antrag für einen Meilenstein im Bereich der Armutsbekämpfung.“[2]

 

In Sachen Umsetzung der oben genannten Entschließung ist jedoch in den letzten Jahren nichts geschehen.

 

Geregelt werden soll:

 

·         Bei Geldforderungen unter 35 Euro kann die Gläubigerin/der Gläubiger einen Pauschalbetrag maximal in der Höhe der offenen Geldforderung fordern. Bei Geldforderungen in Höhe von 35 bis 500 Euro beträgt der Pauschalbetrag maximal 35 Euro und bei Geldforderungen zwischen 501 und 1.000 Euro maximal 75 Euro. Voraussetzung ist, dass die Gläubigerin/der Gläubiger die Schuldnerin/den Schuldner nachweislich gemahnt hat. Diese Mahnung muss eine Information über die drohenden Kosten und eine Nachfristsetzung von 14 Tagen enthalten. Für diese Mahnung darf die Gläubigerin/der Gläubiger keine Entschädigung fordern.

·         Für den Abschluss und die Abwicklung einer Ratenvereinbarung kann die Gläubigerin/der Gläubiger einen Pauschalbetrag von drei Euro pro begonnenem Kalendermonat fordern. Gerät die Schuldnerin/der Schuldner mit einer Rate in Verzug, kommt die oben erwähnte Pauschalregelung zur Anwendung.

·         Der Anspruch auf eine höhere Entschädigung muss den gesetzlichen Anforderungen genügen und wird erst fällig, wenn die Gläubigerin/der Gläubiger der Schuldnerin/dem Schuldner die Zahlung entstandener Mehrkosten nachweist.

 

Weiters soll eine Arbeitsgruppe zur Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten zum Schutz der Konsumenten eingerichtet werden, da die Erfolge bisheriger Plattformen in anderen Ressorts überschaubar geblieben sind.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat so rasch wie möglich

·         eine verbindliche Regelung für die Eindämmung und Begrenzung von Inkasso-kosten vorzulegen sowie

·         eine Arbeitsgruppe zur Eindämmung und Begrenzung von Inkassokosten zum Schutz der Konsumenten einzurichten.“

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag dem Ausschuss für Konsumentenschutz zuzuweisen.



[1]    https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AEA/28?selectedStage=100

[2]    https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2020/pk0776